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Migros und Coop verbieten Kassiererinnen das Kopftuch – und verstricken sich dabei in Widersprüche

Die beiden Detailhändler liefern Begründungen für das Verbot von Kopfbedeckungen in ihren Geschäften, das allerdings nicht überall gilt. 

Der Fall sorgte bei der CH-Media-Leserschaft für eine hitzige Debatte: Vergangene Woche wurde bekannt, dass die Migros eine langjährige Angestellte in Luzern vor die Tür gestellt hatte. Diese weigerte sich, ohne Kopftuch zur Arbeit zu kommen. Sie fühlt sich durch die Entlassung diskriminiert und klagt nun gegen die Detailhändlerin.

Die Migros will keine Kopftücher, Kippas oder Turbane an der Kasse.
Bild: Hanspeter Bärtschi / SZ

Die Migros argumentierte mit ihrer nationalen Kleiderordnung, die besagt, dass bei Tätigkeiten mit Kundenkontakt jegliche Kopfbedeckung nicht erlaubt sei. «Dies schliesst religiöse Kopfbedeckung, so auch Kopftücher, Turbane oder Kippas, mit ein», sagte Sprecherin Carmen Hefti.

Kippas und Hijabs nein – rote Mützen ja

Damit ist die Migros nicht allein. Der direkte Konkurrent Coop verwies ebenfalls auf die modischen Richtlinien: «Bei Coop im Verkauf gehören Baseball-Kappen, Hüte, Mützen und alle religiösen Kopfbedeckungen generell nicht zur Verkaufsuniform und sind somit nicht erlaubt», sagte Sprecherin Sina Gebel.

Coop sagt nein zu Kopfbedeckungen jeglicher Art – macht aber Ausnahmen.
Bild: Screenshot saporiditalia.ch

Nur: Diese generell formulierten Verbote sind löchrig, wie ein Blick auf andere Verkaufsformate zeigt. So gibt es bei der Coop-Gastronomiekette «Rice Up!» sehr wohl Angestellte an der Kasse mit Hijab. Und beim Italo-Konzept Sapori d’Italia gehören rote Mützen zur Uniformausrüstung des Verkaufspersonals.

Weshalb macht Coop einen Unterschied zwischen den Coop-Supermärkten und anderen Coop-Formaten? Sieht der Händler darin einen Widerspruch zum allgemein formulierten Kopfbedeckungsverbot, weil man zwischen Privatleben und Berufstätigkeit unterscheiden wolle und deshalb auf Symbole jeglicher Art verzichte?

Coop weicht Fragen aus

An der Coop-Supermarkt-Kasse tabu: Kopfbedeckungen beim Personal.
Bild: Urs Bucher

Coop-Sprecherin Sina Gebel nimmt zu diesen Fragen keine Stellung. Sie verweist bloss darauf, dass «Rice Up!» Two Spice gehört, einem Joint-Venture mit Mehrheitsbeteiligung von Coop, das über ein anderes Kleidungsreglement verfüge – ohne explizite Kopfbedeckungsregelung. Two Spice betreibt auch die neue Coop-Restaurantkette Yalda, die orientalische Spezialitäten wie Shawarmas, Taboulé und Hummus verkauft. «Kopfbedeckungen sind nach Absprache erlaubt», sagt Gebel.

Und wie sieht es bei der eingeklagten Migros aus? Macht auch sie Ausnahmen bei Tochter-Betrieben? Die Migros-Medienstelle ist nicht willens, dazu genauer Auskunft zu geben. Sprecherin Carmen Hefti meint bloss, über das Thema sei zur Genüge berichtet worden: «Von unserer Seite ist dazu alles gesagt.» Und sie weist darauf hin, dass die einzelnen Migros-Genossenschaften und -Unternehmen Raum für eine individuelle Ausgestaltung dieser Richtlinie hätten. Sprich: Auch bei der Migros dürfte es Ausnahmen geben.