Warum zahlen Paare mit Kindern weiterhin mehr Steuern als andere?
Die sogenannte Heiratsstrafe beschäftigt das Kantonsparlament immer wieder von neuem. Bei den Diskussionen zur nationalen Initiative zur Individualbesteuerung sagte der Aargauer Regierungsrat zuletzt, die Heiratsstrafe sei im Kanton «schon längst abgeschafft».
Die SP-Fraktion will diese Aussage so nicht stehen lassen. Nachgefragt beim kantonalen Steueramt, inwiefern die Heiratsstrafe denn tatsächlich abgeschafft worden sei, antwortete es der Partei: «Die Heiratsstrafe ist für Paare ohne Kinder abgeschafft. Bei Paaren mit Kindern kann in gewissen Konstellationen noch eine Heiratsstrafe vorliegen.»
Nun wendet sich die SP über Grossrätin Carol Demarmels mit einem Vorstoss direkt an den Regierungsrat. Sie fragt, für welche Personengruppen die Heiratsstrafe im Kanton als abgeschafft gilt und für welche nicht. Welche Familien zahlen rein aufgrund des Zivilstands mehr Kantons- und Gemeindesteuern als andere?
Die SP rechnet dafür einzelne Beispiele vor. Sie will wissen, inwiefern sich der Zivilstand auf die Steuerrechnung auswirkt für Paare mit einem gemeinsamen steuerbaren Einkommen von 40’000, 60’000, 90’000 oder 120’000 Franken und welchen Unterschied es ausmacht, wie viel Einkommen welche Person in die Partnerschaft bringt.
Für die Beispiele stützt sich die Partei auf eine Familie, bestehend aus zwei Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter und zwei gemeinsamen, schulpflichtigen Kindern, wohnhaft in Aarau, konfessionslos und ohne steuerbares Vermögen.
Zusätzlich fragt die Partei, wie viele verheiratete Steuerpflichtige im erwerbstätigen Alter im Aargau 2023 von der Heiratsstrafe betroffen waren. «Welchem Anteil der verheirateten Steuerpflichtigen im erwerbsfähigen Alter im Kanton Aargau entspricht dies?»
«Die bisherige Aussage ist mir zu vage»
Auf die Wahl der Beispiele angesprochen, erklärt Grossrätin Carol Demarmels: «Ich habe versucht, möglichst verschiedene Konstellationen abzubilden und mindestens einen Grossteil der Paare mit Kindern abzudecken.» Vom Regierungsrat erwarte sie nun mehr Klarheit.
«Die bisherige Aussage des Kantons, wonach unter gewissen Konstellationen eine Heiratsstrafe noch vorhanden sein kann, ist mir zu vage», sagt sie. Sie will deshalb eine konkrete Stellungnahme vom Kanton. «Mit den Beispielen versuchen wir herauszufinden, welche Einkommensklassen und Erwerbskonstellationen besonders von der Heiratsstrafe betroffen sind.» Dass ausgerechnet Familien mit Kindern von einer steuerlichen Mehrbelastung betroffen sind, sei für sie besonders störend.