Regierung präsentiert Sparvariante – Gerangel um bezahlbare Kindertagesstätten dauert an
Der Luzerner Regierungsrat anerkenne grundsätzlich den Handlungsbedarf bei der ergänzenden Kinderbetreuung, teilte er am Mittwoch mit. Dennoch lehne er die SP-Initative ab weil damit die heute von den Gemeinden ausgeübten Aufgaben zum Kanton hin verschoben werden würden, «was sachlich nicht begründet ist», wie er findet. Ausserdem hätte die Initiative mit rund 72 Millionen Franken pro Jahr hohe Kosten für den Kanton zur Folge, «da selbst Eltern mit hohem Einkommen markant entlastet würden.»
Er schickt nun selbst als Gegenvorschlag einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung, der unter anderem ein Betreuungsgutscheinmodell für die Kindertagesstätten vorschlägt. Erwerbstätige Eltern mit tiefen und mittleren Einkommen sollten damit von den Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung entlastet werden.
Kanton will Aufsichts- und Bewilligungsbehörde sein
«Der Gegenentwurf und die geplante Steuergesetzrevision 2025 mit der Erhöhung des Fremdbetreuungsabzugs bilden ein Gesamtpaket, welches alle Eltern finanziell bei der familienergänzenden Kinderbetreuung entlasten wird», erklärt Gesundheits- und Sozialdirektorin Michaela Tschuor (Mitte) .
Mit ihrem Gesetz will die Regierung nicht nur das Finanzielle regeln, sondern auch Mindestqualitätsvorgaben einführen. Beispielsweise hinsichtlich Betreuungsschlüssel, Qualifikation des Betreuungspersonals, Infrastruktur oder Anstellungsbedingungen.
Für die Bewilligung und Aufsicht der Institutionen soll neu der Kanton zuständig sein. Der Versorgungsauftrag, die Anspruchsprüfung und die Beitragsabwicklung der Gutscheine liege aber weiter bei den Gemeinden.
Laut Mitteilung soll sich der Kanton neu zu 50 Prozent an den Kosten beteiligen und Beiträge an die Gemeinden ausrichten. Dafür sollen die neu vom Kanton übernommenen Aufgaben von den Gemeinden gegenfinanziert werden. Die Gegenfinanzierung soll im Kantonsrat erarbeitet werden.
SP: Gemeinden und Mittelstand gucken in die Röhre
Beim Gegenvorschlag handle es sich um eine «Minimalvariante», die hinter den schweizweit üblichen Standards zurückbleibe, schreibt die SP Kanton Luzern dazu in einer Stellungnahme.
Die Partei kritisiert die begrenzte Mitfinanzierung des Kantons. Der vorgeschlagene Kostenteiler von 50 zu 50 müsste von den Gemeinden kompensiert werden. Das zeige, dass sich der Kanton faktisch gar nicht an der Finanzierung beteiligen, sondern die Kosten auf die Gemeinden abwälzen wolle.
Auch stört die SP, dass die Regierung auf eine Beteiligung der Unternehmen an der Finanzierung verzichtet. Und dies obwohl die Unternehmen nachweislich von einer flächendeckenden Kinderbetreuung profitierten, wie es heisst.
Weiter bemängelt die SP in ihrem Communiqué, dass der Mittelstand insgesamt zu wenig entlastet werde und sich die Regierung bei den Mindestqualitätsvorgaben unverständlicherweise an den «überholten Kriterien» des Verbands der Luzerner Gemeinden orientieren wolle anstatt der Schweizerischen Sozialdirektoren- und Erziehungsdirektorenkonferenz. (sda/zt)