«Es besteht Nachholbedarf»: Erhalten Grossrätinnen und Grossräte bald mehr Geld?
Das Büro des Grossen Rats des Kantons Aargau will die Grundentschädigung sowie die Sitzungsgelder für Grossrätinnen und Grossräte erhöhen. Das geht aus einer Mitteilung vom Freitag hervor.
Zuletzt waren die Sitzungsgelder im Jahr 2008 erhöht worden. Die Grundentschädigung wurde derweil im Jahr 2016 sogar gekürzt.
So viel verdient eine Grossrätin oder ein Grossrat
Das bringt uns zur Frage: Wie viel verdienen denn Grossrätinnen und Grossräte im Kanton Aargau? Einerseits gibt es das Sitzungsgeld von 150 Franken für Sitzungen bis drei Stunden. Für Sitzungen von mehr als drei Stunden Dauer gibt es 300 Franken.
Dazu kommt die Grundentschädigung. Diese beträgt seit 2016 pauschal 4000 Franken pro Jahr (zuvor 5000). Im Durchschnitt verdient ein Grossratsmitglied zwischen 10’000 und 12’000 Franken im Jahr, heisst es in der Mitteilung. Dieser Wert könne aber stark variieren – je nach Jahr, Funktion und Kommissionstätigkeit.
Da die Sitzungsgelder seit 2008 (Plenum) respektive seit 2005 (Kommissionen) nicht mehr erhöht und die Grundentschädigung 2016 sogar gekürzt wurde, bestehe Nachholbedarf, schreibt das Büro des Grossen Rats.
Diese Erhöhungen werden vorgeschlagen
Wie viel Geld sollen die Mitglieder des Grossen Rats neuerdings erhalten? Das Büro führt folgende Vorschläge ins Feld:
Sitzungsgeld von 160 Franken für einen 2-Stunden-Block. Für jede weitere angefangene Stunde soll das Sitzungsgeld um 80 Franken erhöht werden.
Die Grundentschädigung soll auf 5000 Franken angehoben werden.
Was wären die Folgen? Ein Grossratsmitglied würde in Zukunft im Schnitt jährlich zwischen 4000 und 5000 Franken mehr verdienen. Bei 140 Grossrätinnen und Grossräten kommt man damit auf 560’000 bis 700’000 Franken mehr, die pro Jahr ausbezahlt würden.
Das Amt soll attraktiver werden
Das Büro des Grossen Rats schreibt, es sei schwierig, den Arbeitsaufwand für das Grossratsamt zu beziffern, da die Aufgaben und das Engagement individuell unterschiedlich seien. Man rechne aber mit einem Aufwand von 20 Stellenprozenten. Zudem werde ein Teil dieser Arbeit nicht separat abgegolten, etwa repräsentative Aufgaben. Und die Mitglieder des Grossen Rats müssten teils Erwerbsausfälle in Kauf nehmen, heisst es weiter.
Eine angemessene Entschädigung trägt in den Augen des Büros des Grossen Rats dazu bei, dass mehr Personen das Grossratsamt ausführen können und wollen. Der Grosse Rat werde dadurch gestärkt und das Grossratsamt insgesamt attraktiver.
Die öffentliche Anhörung zur Änderung der Geschäftsordnung startet am 5. April und dauert bis am 5. Juli 2024. (cri)