Aargauer Schulgesetz: Das sind die wichtigsten Punkte nach der Vernehmlassung
Darum geht es bei der Revision
Die Lesbarkeit des geltenden Schulgesetzes aus dem Jahre 1982 hat über die Jahre stark gelitten: Es wurden viele Paragrafen geändert, gestrichen oder eingefügt. Deshalb bekommt der Aargau ein neues Schulgesetz. Dieses wird lediglich kleine Änderungen enthalten, in der Hauptsache geht es darum, die vergangenen Teilrevisionen in übersichtlicher Form zusammenzuführen.
Die Systematik des Volksschulgesetzes wird neu aufgebaut und die wenigen Regelungen im Schulgesetz, welche die Mittelschulen betreffen, zusammen mit den bestehenden Regelungen des Mittelschuldekrets in ein neues Mittelschulgesetz überführt. Die beiden neuen Gesetze werden sprachlich an die heutige Zeit angepasst und die Regelungen gemäss den Entwicklungen und der Rechtsprechung ausgestaltet.
Das sind die wichtigsten vorgesehenen Änderungen (nicht vollständig):
Talent- und Spitalschulung:Es soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Die Talentschulung betrifft etwadie Sportschule in Buchs. DieSpitalschulung betrifft Schülerinnen und Schüler, die lange Zeit im Spital sind und deshalb dort unterrichtet werden müssen. Beides sind Nischenangebote, die nun gesetzlich auf eine festere Grundlage gestellt werden sollen, auch damit der Kanton bessere Finanzierungsmöglichkeiten hat.
Absenzen im Zeugnis:In der Oberstufe sollen unentschuldigte Absenzen ins Zeugnis eingetragen werden.
Verbindlichere Zusammenarbeit der Gemeinden:Im heutigen Gesetz ging man davon aus, dass die Gemeinde alle Schulen führt, mit Ausnahme von den Bezirksschulen. Für die Regelungen bezüglich Bezirksschule haben einige Gemeinden aber gar keinen Vertrag. In den letzten Jahren gab es zudem vermehrt Projekte, bei denen Gemeinden zusammengearbeitet haben (z.B. Regos). Künftig sollen zwischen den Gemeinden Verträge abgeschlossen werden, oder sie organisieren sich in einem Verband.
Zuweisung Sonderschulung:Künftig will der Kanton verstärkt die Steuerung in diesem Bereich übernehmen.
Digitalisierung der Schulen/Datenschutz:Beides sind neue Thematiken. Mit dem neuen Gesetz sollen Regelungen geschaffen werden, ähnlich wie bei den Lehrmitteln.
Spitalschulung:Ähnlich wie bei der Volksschule soll hier ein rechtlicher Grundsatz geschaffen werden für Schülerinnen und Schüler, die längere Zeit im Spital bleiben und dort unterrichtet werden müssen.
Datenschutz: Auch hier werden ähnliche Grundlagen geschaffen wie in der Volksschule.
Was hat die Vernehmlassung ergeben?
Von September bis November wurde das Gesetz in die Vernehmlassung geschickt, jetzt hat der Regierungsrat die Vorlage erneut leicht angepasst. «In der Botschaft an den Grossen Rat wurde ein grosser Teil der Hinweise und Anregungen aus der Anhörung aufgenommen, indem verschiedene Normierungen angepasst und Erläuterungen präzisiert wurden», heisst es in einer Medienmitteilung. Zwei Anpassungen wurden aufgrund von Kritik vorgenommen.
Die erste betrifft die Kündigungstermine bei Lehrpersonen. Vorgesehen war, die Regelung zu lockern. Dies wurde in der Vernehmlassung praktisch einhellig abgelehnt. Es wurde befürchtet, eine solche Änderung werde zu vermehrten Wechseln und Vakanzen beim Lehrpersonal während des laufenden Schuljahrs führen. Diese Befürchtung teilt das Departement Bildung, Kultur und Sport zwar nicht, dennoch bleibt es bei der aktuellen Regelung, die bei überjährigen Anstellungen lediglich zwei Kündigungstermine im Jahr vorsieht.
Ebenfalls kritisch beurteilt wurde die neue Regelung zu den Musikschulen. Hier geht es insbesondere um die Löhne der Musiklehrerinnen und -lehrer, respektive um die Frage, ob die Lehrpersonen in diesem Bereich beim Kanton oder bei den Musikschulen angestellt sein sollen. Den Anhörungsresultaten ist zu entnehmen, dass die Meinungen hierzu diametral auseinandergehen. Die Grundlage zu den Musikschulen soll deshalb in einem separaten Projekt erarbeitet werden.
Ansonsten gab es kaum Widerstand, auch wenn einige Fragen und Verbesserungsvorschläge eingingen. «Die Auswertung der Anhörungsergebnisse ergab über das Ganze betrachtet eine breite Zustimmung», schreibt der Regierungsrat.
Wie geht es jetzt weiter?
Die erste Beratung der Gesetzesentwürfe im Grossen Rat ist noch vor den Sommerferien geplant. Die Inkraftsetzung der beiden Gesetze soll per 1. August 2025 erfolgen.