Anzeigen statt anprangern bei Nazi-Verdacht: Warum ein «Outing» heikel ist
Im Juli 2017 kam es beim G20-Gipfel in Hamburg zu schweren Krawallen. Knapp ein Jahr später wurde ein junger Aargauer festgenommen und von der Staatsanwaltschaft befragt. Der Mann soll Teil des «Schwarzen Blocks» von Linksextremen gewesen sein, die Autos anzündeten und Läden verwüsteten. Der «Blick» outete ihn als Sohn eines Prominenten – das löste Empörung aus.
Der Mann, dem die Hamburger Behörden schweren Landfriedensbruch und Brandstiftung vorwerfen, ging juristisch gegen die Zeitung vor. Die Textpassagen, die ihn erkennbar machten, mussten gelöscht werden. Und bis heute wurde der Aargauer nicht verurteilt: Es ist offen, ob er selber Feuer legte und Scheiben einschlug, oder nur mitlief und keine Straftaten beging.
Die Vorwürfe, die auf einem Flyer und auf der linken Plattform «Barrikade» gegen ein Paar aus Aarau erhoben werden, sind weniger gravierend. Der Mann und die Frau werden als Nazis bezeichnet, die mit Rechtsextremen in der Schweiz und in Europa in Kontakt stehen. Zudem sollen sie online gegen Asylsuchende, queere Personen und Minderheiten hetzen.
Damit könnten sie die Antirassismus-Strafnorm verletzt haben, die Aktivitäten könnten aber auch durch die Meinungsfreiheit gedeckt sein. Das Paar mit Namen, Adresse, Fotos und Telefonnummer als Nazis zu «outen», dürfte für die linken Kritiker hingegen strafbar sein. Eine Anzeige wäre die bessere Option als ein «Barrikade»- Artikel und ein anonymes Flugblatt.