Frühere Dienstpläne, weniger arbeiten, mehr Weiterbildung: So will der Bundesrat die Pflege weiter stärken
Vor zweieinhalb Jahren haben Volk und Stände die Pflegeinitiative angenommen. Bereits kurz darauf machte der Bundesrat klar, dass er deren Forderungen in zwei Etappen umsetzen will.
Die erste Etappe beinhaltet eine Ausbildungsoffensive. Diese wird offiziell am 1. Juli gestartet werden und ist vorerst auf acht Jahre befristet. Kostenpunkt für Bund und Kantone: Insgesamt fast eine Milliarde Franken in den kommenden acht Jahren.
Das sind die kurzfristigen Massnahmen des Bundesrats:
Die Kantone unterstützen Spitäler, Pflegeheime und Spitexorganisationen finanziell, wenn sie praktische Ausbildungsplätze für diplomierte Pflegefachkräfte anbieten.
Personen, die eine Pflegeausbildung an einer Fachhochschule oder höheren Fachschule absolvieren, können bei Bedarf von ihrem Kanton finanziell unterstützt werden.
Fachhochschulen und höhere Fachschulen erhalten Zuschüsse, um zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen.
Gelder, welche die Kantone im Rahmen der Ausbildungsoffensive in der Pflege ausgeben, können sie hernach hälftig vom Bund zurückfordern. Wie Anne Lévy, Direktorin des Bundesamts für Gesundheit am Mittwoch vor den Medien erklärte, sind nebst dem Bund auch die Kantone bereit zur Umsetzung der nun anstehenden ersten Etappe.
Im Zentrum der zweiten Etappe zur Umsetzung der Pflegeinitiative soll die Verbesserung der Arbeitsbedingungen stehen. Am Mittwoch hat Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider deren Eckpfeiler vorgestellt. Das übergeordnete Ziel sei es, den in der Pflege tätigen Menschen die ihnen zustehende Wertschätzung wieder zuzugestehen.
… und so will er mittelfristig die Situation verbessern
Um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern und die Zahl der frühzeitigen Berufsaustritte zu senken, schlägt der Bundesrat ein neues Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege vor. Dieses bunte Strauss von Massnahmen wird nun bei interessierten Kreisen in die Vernehmlassung geschickt.
Dienstpläne in der Pflege sollen künftig mindestens vier Wochen im Voraus stehen. Werden Arbeitseinsätze danach angepasst oder neu eingeplant, erhalten Arbeitnehmende dafür einen Zuschlag.
Die Reduktion der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 50 auf 45 Stunden und eine wöchentliche Normalarbeitszeit von 38 bis 42 Stunden soll die Gesundheit der Pflegenden schützen. Derzeit gibt es keine national geregelte Normalarbeitszeit.
Und der Bundesrat möchte die Sozialpartner verpflichten, Gespräche über darüber hinausgehende Verbesserungen der Arbeitsbedingungen aufzunehmen.
Allerdings ist sich der Bundesrat über den Weg zu diesem Ziel nicht ganz einig. Er schickt darum zwei Varianten in die Vernehmlassung. Während erstere vorsieht, dass in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) auch von den neuen Bundesvorgaben abgewichen werden darf, dürften nationale Vorgaben in zweiterer nicht unterschritten werden.
Zudem sollen die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten der in der Pflege beschäftigten Menschen verbessert werden. Dies indem der Masterabschluss und das Berufsprofil der Pflegeexpertinnen auf Bundesebene geregelt werden.
Bundesrat will Wirkung der Massnahmen überprüfen
Zu allfälligen Kosten für die Umsetzung der zweiten Etappe will sich der Bundesrat vorerst nicht äussern, auch nicht zu allfälligen Schätzungen. Zum jetzigen Zeitpunkt sei bezüglich der dereinstigen Umsetzung dieser Etappe noch zu vieles unklar.
Klar ist für den Bundesrat allerdings bereits, dass er die Wirkung seiner Vorschläge zur Umsetzung der Pflegeinitiative auswerten lassen will. Er hat dazu am Mittwoch denn auch ein Nationales Monitoring des Pflegepersonals beschlossen. Ab Mitte Jahr soll dieses messen, wie sich die verschiedenen Massnahmen auswirken.