Silosaft und Diesel ausgelaufen, behandeltes Holz verbrannt – drei Aargauer Bauern werden wegen Umweltsünden gebüsst
Ende Oktober hat ein Bauer im Freiamt rund 50 Silageballen auf einem Kiesplatz seines Hofes deponiert. Weil diese nass waren, trat Silosaft aus, der in einer angrenzenden Wiese lief und Pfützen bildete. Von dort gelangte das verschmutzte Wasser über ein Pumpwerk, das das Feld entwässerte, in einen nahegelegenen Bach.
Eine Probe, die an der Stelle entnommen wurde, wo das Drainagewasser in den Bach lief, wies hohe Konzentrationen von Ammonium, gelöstem organischem Kohlenstoff, Nitrit sowie einen tiefen pH-Wert auf, heisst es in einem Strafbefehl, der kürzlich rechtskräftig wurde. Auch aus dem Kontrollschacht wurde eine Probe entnommen, sie wies eine erhöhte Konzentration von gelöstem organischem Kohlenstoff und eine schwach gelb-braune Verfärbung auf.
«Nasse Silageballen dürfen nicht auf unbefestigten Plätzen gelagert werden», schreibt die Staatsanwaltschaft. Solche Silageballen müssen auf einem dichten Belag mit Entwässerungen in eine Güllengrube oder einen Auffangschaft gelagert werden. «Weiter waren einige der Silageballen undicht (defekte Folie). Diese hätten umgehend entfernt werden müssen (Verfüttern, Hofdünger)», heisst es im Strafbefehl weiter.
Gegen den Bauern hat die Staatsanwaltschaft wegen Versickern lassen von wassergefährdenden Stoffen ins Erdreich eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 100 Franken (3000 Franken) und eine Busse von 750 Franken verhängt. Hinzu kommen Strafbefehlsgebühren und Polizeikosten von 871 Franken.
Beim Betanken lief Diesel in einen Bach
Ein anderer Freiämter Bauer hat sich im Januar ein ähnliches Vergehen zuschulden kommen lassen. Er wollte seinen Traktor in der Scheune betanken. Da er die Tankanlage unsachgemäss bediente, liefen zwischen 30 und 50 Liter Diesel aus und versickerten im Erdreich. Die Flüssigkeit lief dann über die Drainage in den Grundwasserschacht und von dort in einen Bach. Die ausgerückte Feuerwehr errichtete eine Ölsperre und andere Massnahmen zur Verhinderung von weiteren Verschmutzungen.
«Diesel ist gewässergefährdend, giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung und darf nicht in Oberflächengewässer, in die Kanalisation oder das Erdreich gelangen», heisst es im Strafbefehl. An der Tankanlage konnten keine Mängel festgestellt werden, weshalb die Staatsanwaltschaft das Auslaufen des Diesels auf einen Fehler des Beschuldigten beim Betanken zurückführt.
Gegen den Bauern wurde wegen fahrlässigem Verursachen einer Havarie mit wassergefährdenden Stoffen eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 80 Franken (3200 Franken) erlassen. Er muss eine Busse von 600 Franken sowie Strafbefehlsgebühren und Polizeikosten von 849 Franken bezahlen.
Bauer hat behandeltes Holz verbrannt
Ebenfalls im Januar wurde ein Bauer aus dem Bezirk Zurzach bestraft. Er hatte hinter seinem Schweinestall Holzabfälle verbrannt. Die Schalttafeln waren aber teilweise behandelt. «Der Beschuldigte verbrannte die Abfälle, obwohl er wusste oder zumindest damit rechnete und in Kauf nahm, dass das Verbrennen von Abfällen ausserhalb von bewilligten Feuerungsanlagen verboten ist», heisst es im Strafbefehl.
Dafür wurde eine Busse von 100 Franken ausgesprochen, hinzu kommen Strafbefehlsgebühren von 300 Franken und Polizeikosten von 44 Franken.