Mehr Lebensmittelbetriebe im Aargau mit gutem Kontrollergebnis – aber auch Beanstandungen
Insgesamt 3’140 Lebensmittelbetriebe wurden letztes Jahr vom Amt für Verbraucherschutz (AVS) kontrolliert. Dabei wurde in Restaurants unter anderem die Hygiene in der Küche inspiziert, aber auch die Temperaturen der Kühlräume gemessen und die Qualität der Produkte geprüft.
Sind beispielsweise Geräte stark verschmutzt oder werden Produkte nicht ausreichend gekühlt, kann die Verwendung mittels Beschlagnahmung untersagt verboten werden. Doch diese drastische Massnahme ist im Aargau offenbar wieder seltener der Fall. Zwei Drittel der kontrollierten Betriebe zeigten ein gutes Ergebnis.
Fehlender Spuckschutz am Buffet
Dazu zählten auch Frühstücksbuffets in der Aargauer Gastronomie. 103 untersuchte Produkte ergaben dort zwar eine gute mikrobiologische Qualität, wie das AVS am Mittwoch mitteilt. In rund 40 Prozent der kontrollierten Betriebe fehlte allerdings der Spuckschutz. Bei 30 Prozent fehlte die geforderte Allergendeklaration.
Pestizide in Gewürzen
In 15 Prozent der untersuchten Kräuter und Gewürze wurde eine Höchstwert-Überschreitung bezüglich Pestizide festgestellt. Der in der Schweiz und der EU verbotene Wirkstoff Chlorpyrifos wurde dabei in Fenchelsamen, Schwarzkümmelsamen und in getrockneter Petersilie nachgewiesen.
Positive Badenfahrt
Ein erfreuliches Ergebnis konnten die Gastronomieangebote an der Badenfahrt verzeichnen. Dort wiesen lediglich fünf Prozent der 219 überprüften Verpflegungsstände Mängel auf. Hier hatten die im Vorfeld durchgeführten Informationsveranstaltungen offenbar Wirkung gezeigt.
Kosmetik, Tierschutz und verbotene Pflanzenmittel
Auch ausserhalb der Gastronomie gab es einige bemerkenswerte Kontrollergebnisse, die das AVS in seinem Jahresbericht vermeldet. So wiesen 27 von 53 untersuchten Kosmetika unerlaubte Inhaltsstoffe auf. Dabei handelt es sich sowohl um Kinderkosmetika als auch um Acryl-Nagellacke
Der Veterinärdienst legte letztes Jahr den Schwerpunkt auf Katzen-, Hunde- und Ziervögelzuchten. Konkret wurden fünf Zuchten und Ausstellungen kontrolliert. In allen fünf Fällen wurden Massnahmen wie Zucht- und Ausstellungsverbote ausgesprochen.
Auch die Abgabevorschriften für Pflanzenschutzmittel wurden nicht immer eingehalten. Bei der Kontrolle von insgesamt vier Gärtnereien und Gartencentern wurden insgesamt 14 Produkte gefunden, die eigentlich gar nicht mehr hätten verkauft werden dürfen.(phh)