Rüffel des Bundesgerichts: Isabel Garcias Übertritt von der GLP zur FDP hat ein Nachspiel
Es war ein Paukenschlag: Knapp zwei Wochen nach ihrer Wiederwahl als Kantonsrätin verliess Isabel Garcia im Februar 2023 die Zürcher GLP und wechselte zur FDP. Sehr zur Freude von FDP-Schweiz-Präsident Thierry Burkart: «Willkommen Isabel Garcia», schrieb er damals auf Twitter.
Ihren Entscheid begründete Garcia damit, sich mit der eigenen Partei auseinandergelebt zu haben. «Insbesondere die finanz- und wirtschaftspolitische Ausrichtung entsprach in letzter Zeit nicht mehr in ausreichendem Mass meinen diesbezüglichen Werten.» Die GLP gab sich zwar vordergründig diplomatisch. Es handle sich um einen persönlichen Entscheid, den es zu respektieren gelte.
Schon vor Wahltag zum Wechsel entschieden
Trotzdem warf der Entscheid hohe Wellen und wurde auch innerhalb der GLP kontrovers aufgenommen. Kritiker warfen Garcia Verrat am Wählerwillen vor. Zur Makulatur wurde dadurch auch die sogenannte Klimaallianz im Zürcher Kantonsrat Makulatur.SP, Grüne, AL, GLP und EVP vereinten nach der Wahl mit 91 der 180 Sitze weiterhin eine knappe Mehrheit auf sich.Dank dieser konnte sich die Allianz bei Umweltthemen durchsetzen. Die Folge von Garcias Wechsel war ein Pattsituation.
Sechs Privatpersonen beliessen es nicht bei der Kritik und erhoben Beschwerde vor Bundesgericht. Sie zweifeln die Rechtmässigkeit der Bestätigung des Wahlresultats durch den Zürcher Kantonsrat an. Dadurch habe der Kantonsrat die geschützte freie Willensbildung der Stimmbevölkerung verletzt, argumentieren sie. Der FDP sei ein zusätzlicher Sitz zugebilligt worden, obwohl dieser nach dem Willen des Stimmvolkes einem GLP-Politiker zustehe. Es sei davon auszugehen, dass sich Garcia bereits vor dem Wahltag zum Parteiwechsel entschlossen habe. Damit liege ein bewusstes Täuschungsmanöver vor.
Das Bundesgericht hat nun am Mittwoch im Rahmen einer öffentlichen Beratung die Beschwerde überraschend gutgeheissen. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass mit der Zuteilung eines Kantonsratssitzes an Garcia die Bundesverfassung verletzt wurde, urteilten die Lausanner Richter. Damit muss sich nun das Zürcher Verwaltungsgericht mit dem Fall befassen. Laut Bundesgericht hat dieses zu klären, ob Garcia «das Stimmvolk durch ihr Verhalten getäuscht hat und die verfassungsmässig garantierten politischen Rechte der Wählerschaft verletzt wurden».