«Gab mich als minderjähriges Mädchen aus»: Mann blitzt mit abenteuerlicher Erklärung zu verbotenen Videos ab
Vor rund zwei Jahren soll ein junger Mann Videos, auf denen sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zu sehen waren, über einen Messenger-Dienst verschickt haben. Auch wurden bei ihm Videos gefunden, auf denen sexuelle Handlungen mit Tieren zu sehen waren, und eines mit Gewaltdarstellung. Zudem wurde ein Schlagring sichergestellt.
Diesen habe er geschenkt bekommen und nie bei sich getragen, sagte der Beschuldigte bei der Verhandlung am Bezirksgericht Brugg. Auch das Besitzen und Verschicken der Videos leugnete er nicht, brachte dafür jedoch eine umfangreiche Erklärung vor.
Angeklagter: «Es hat mich verstört»
Er habe über den Messenger mit Leuten chatten wollen. Um seine Erfolgschancen für ein Gespräch zu erhöhen, habe er so getan, als wäre er eine Frau. Zudem habe er erfahren, dass es Menschen gebe, die Pädophile anlockten und zu fassen kriegten. Das habe ihn fasziniert und er habe das auch tun wollen.
«Also gab ich mich als minderjähriges Mädchen aus.» Einige User hätten dann mit ihm gechattet und ihm besagte Videos zugeschickt. Ein paar habe er anderen Usern weitergeleitet und ihnen geschrieben, dass er darauf zu sehen sei. Er habe die User beim Messenger-Anbieter gemeldet und die Videos als Beweismittel heruntergeladen. «In meinem dummen 19-jährigen Kopf dachte ich, dass ich etwas Gutes tue.»
Die tierpornografischen Videos fand der Angeklagte gemäss eigenen Aussagen lediglich «lustig». Und die Aufnahme mit der Gewaltdarstellung stamme aus einer Whatsapp-Gruppe, in der manche Leute komische Sachen geschickt hätten. Das Video habe er gesehen, aber: «Ich fand es nicht gut, es hat mich verstört.» Dabei sei es wohl automatisch heruntergeladen worden.
Die Anwältin argumentierte, dass ihr Mandant nicht vorbestraft sei und ihm «das Ganze eine Lehre gewesen zu sein scheint». Ausserdem gäbe es bei ihm keine Hinweise auf pädosexuelle Neigungen. Betreffend der von der Staatsanwaltschaft geforderten Landesverweisung hob sie hervor, dass der Beschuldigte schon als Kind von Portugal in die Schweiz gekommen war, nie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld bezogen habe und dass auch seine nächsten Verwandten und Freunde hier leben würden.
Bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen
Bei einigen Videos sprach das Bezirksgericht Brugg den jungen Mann vom Vorwurf der Pornografie frei, da nicht eindeutig feststellbar ist, ob die darin zu sehenden Mädchen noch im Schutzalter von unter 16 Jahren sind. In den übrigen Fällen wurde er schuldig gesprochen. «Ich qualifiziere Ihr Verschulden nicht als leicht», betonte Gerichtspräsident Sandro Rossi. «Was genau Ihre Motive waren, liegt für mich im Dunkeln. Aber die Geschichte, dass Sie den Internetpolizisten spielen wollten, nehme ich Ihnen so nicht ab.»
Der Beschuldigte erhielt eine bedinge Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 80 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren, eine Verbindungsbusse von 2400 Franken sowie ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen. Die Gerichtskosten gehen zu seinen Lasten. Auf eine Landesverweisung wurde verzichtet.