Schwarzarbeitsbekämpfung im Kanton Aargau – hier gab es mehr und hier weniger Fälle
Wie schon in den Vorjahren hat im Jahr 2023 die Mehrheit der kontrollierten Unternehmen die Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten, so das Departement Volkswirtschaft und Inneres in seiner Mitteilung.
Das ist die gute Nachricht. Die Mehrheit der Unternehmen ist bemüht, sich korrekt zu verhalten und wendet sich bei Fragen bereits vor dem Einsatz in der Schweiz an die zuständigen Behörden.
Verstösse gab es aber trotzdem. Diese wurden bei den regelmässigen Kontrollen aufgedeckt und sowohl mit Verwaltungssanktionen als auch strafrechtlich geahndet.
Bei 330 ausländischen Entsendebetrieben (also Firmen, die Mitarbeiter vorübergehend in die Schweiz entsenden) wurden zudem die Löhne von 1055 Arbeitnehmenden überprüft.
Bei 49 dieser Betriebe wurde ein schriftliches Verständigungsverfahren wegen zu tiefen Löhnen durchgeführt. 46 dieser Verfahren konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Die betroffenen Unternehmen haben die geforderten Nachzahlungen an die Arbeitnehmenden für den Arbeitseinsatz im Kanton Aargau nachgewiesen.
Lohnerhebungen in Fokusbranchen
Bei 364 Aargauer Betrieben hat der Kanton Aargau 1279 Personenkontrollen durchgeführt. In den im Jahr 2023 abgeschlossenen Fokusbranchen Detailhandel Möbel, Einrichtungsgegenstände und Hausrat, Elektronik, Schreibwaren und Bürobedarf, Bücher, Drogerien sowie Kaminfeger wurden flächendeckend Lohnerhebungen durchgeführt.
Die Lohnsituationen dieser Fokusbranchen hat die TPK aufgrund der Auswertung der deklarierten Löhne als nicht missbräuchlich eingestuft. Da 10 Standorte von insgesamt 6 Unternehmen der Branchen Möbel, Einrichtungsgegenstände und Hausrat sowie Schreibwaren und Bürobedarf mit mehreren und/oder deutlich unter der Orts- und Branchenüblichkeit liegenden Löhnen besonders aufgefallen sind, hat die TPK-Geschäftsstelle mit diesen Betrieben Verständigungsverfahren eingeleitet: 2 davon konnten erfolgreich abgeschlossen werden; 8 Verständigungsverfahren scheiterten.
In der Hauswirtschaft wurden 63 Anstellungsverhältnisse kontrolliert. Dabei wurde ein Verstoss gegen den verbindlichen Mindestlohn festgestellt sowie die betroffene Arbeitgeberin entsprechend gemahnt und erfolgreich zur Vertrags- und Lohnanpassung aufgefordert.
Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen
Für diese Branchen ist die paritätischen Berufskommissionen verantwortlich. Im Jahr 2023 wurden 1153 Personen in 443 Betrieben kontrolliert. Das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) hat zudem 29 Verwaltungsbussen wegen Verstössen gegen Lohn- und Arbeitsbedingungen ausgesprochen.
Ausländische selbstständige Dienstleistungserbringer
Das MIKA hat wegen leichter Verletzung der Dokumentationspflicht 66 Verwaltungsbussen bei Ausländischen Dienstleistungserbringern ausgesprochen.
Meldungen für Erwerbstätigkeit bis 90 Tage aus EU- und EFTA-Staaten
Die Anzahl Meldungen für Erwerbstätige aus EU- und EFTA-Staaten hat nach einem Einbruch während der Covid-19-Pandemiezeit im Jahr 2023 wieder zugenommen, erreicht jedoch noch immer nicht ganz das Niveau vor der Pandemie. Diese Personen können maximal während 90 Tagen ohne Bewilligung in der Schweiz arbeiten. Während die Meldungen für aus dem Ausland in die Schweiz entsandte Arbeitnehmende gegenüber 2022 um sechs Prozent zunahmen und für selbstständige grenzüberschreitende Dienstleistungserbringer praktisch unverändert blieben, fielen sie für kurzfristige Stellenantritte bei einem Schweizer Arbeitgeber um drei Prozent höher aus. Das MIKA hat wegen Meldepflichtverstössen 36 Verwaltungsbussen und 288 Mahnungen ausgesprochen.
Schwarzarbeit: Hinweise und Kontrollen führen zur Aufdeckung
Auch im Jahr 2023 hat das Inspektorat des MIKA zahlreiche Schwarzarbeitsverdachtsmeldungen von anderen Behörden und Organisationen sowie aus der Bevölkerung erhalten. Es hat 775 Schwarzarbeitskontrollen durchgeführt, schwerpunktmässig im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, im Gastgewerbe und im verarbeitenden Gewerbe. Ein Teil davon fand als gemeinsame Samstagskontrollen mit den Sozialpartnern beziehungsweise der AMKB («Arbeitsmarktkontrolle Bau Aargau») statt. Damit werden Synergien genutzt und der präventive Kontrolleffekt verstärkt.
Verständigungsverfahren
Das Verständigungsverfahren dient dazu, Steueransprüche zwischen zwei Staaten abzugrenzen. Verfahrenspartner sind daher allein die beteiligten Vertragsstaaten. Die antragstellende Person selbst ist nicht an dem Verfahren beteiligt. Sie wird jedoch regelmässig über den Stand und Fortgang des Verfahrens informiert.
Aufgrund der positiven Erfahrungen werden diese gemeinsamen Kontrollen auch künftig weitergeführt. Das kantonale Kontrollorgan hat gut 1700 Personen überprüft. Der Anteil der Schwarzarbeitskontrollfälle, die aufgrund eines Verdachtsmoments auf Nichteinhaltung der Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrecht an die zuständige Spezialbehörde weitergeleitet wurden, beträgt 19,6 Prozent. 25 rechtskräftige Strafentscheide der Staatsanwaltschaft liegen im Bereich des Ausländerrechts vor. Diese betreffen überwiegend Nicht-EU-/EFTA-Angehörige, denen mangels gesamtwirtschaftlichen Interesses und beruflicher Qualifikation selbst auf Gesuch hin keine Arbeitsbewilligung erteilt werden kann.