Keine höheren Mieten – Referenzzinssatz bleibt unverändert
Der Referenzzinssatz beeinflusst die Mietzinsen in der ganzen Schweiz. Vierteljährlich wird er anhand des Durchschnitts der Hypothekarzinsen berechnet. Der mit Stichtag 31. März ermittelte Durchschnittszinssatz, der anschliessend auf einen Viertelprozentpunkt gerundet wird, verharrt bei 1,72 Prozent.
Für Mieterinnen und Mieter bedeutet das, dass sie vorerst keine weiteren Mieterhöhungen befürchten müssen. Dies, nachdem der Referenzzinssatz im letzten Jahr gleich zwei Mal gestiegen ist: zunächst im Juni von 1,25 auf 1,5 Prozent, im Dezember kletterte er dann auf 1,75 Prozent.
Jeder Anstieg um einen Viertelprozentpunkt berechtigte die Vermieterinnen und Vermieter um eine Mieterhöhung von 3 Prozent. Wegen der Teuerung können sie noch zusätzlich aufschlagen. Und auch eine «Veränderung der Unterhalts- und Betriebskosten» kann den Mietzins verteuern.
Da sich der Zinssatz nun nicht verändert hat, ergibt sich für Mieterinnen und Mieter kein Anspruch auf eine Mietsenkung. Vermieter können den Tarif ohne Angabe von Gründen jedoch auch nicht weiter erhöhen.(pin/aka)