«Wir haben das als Jux und Gag gemacht»: Glarner nimmt Stellung zu Strafanzeige wegen Fake-Video mit Sibel Arslan
Vor den Eidgenössischen Wahlen im vergangenen Herbst lud SVP-Nationalrat Andreas Glarner auf X (damals Twitter) und Instagram ein Video der Basler Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan hoch. Das mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellte Video liess Arslan Sätze sagen, die sie nie sagen würde. So verlangte «sie» etwa, dass die Wählerinnen und Wähler den Namen von Andreas Glarner zweimal auf die Liste schreiben.Wir haben über den Vorfall berichtet.
Arslan intervenierte, klagte gegen Glarner und bekam Recht. Und sie ging noch weiter. Im Januar diesen Jahres hat sie auch eine Strafanzeige wegen Identitätsmissbrauchs eingereicht. Gegenüber dem Regionalsender Tele M1 hat sich Glarner nun erstmals dazu geäussert. Er sagt: «Es ist unglaublich, was man technisch machen kann. Wir haben das mehr als Jux und Gag gemacht.»
Glarner: Video zur «reinen Aufheiterung» erstellt
Der SVP-Nationalrat befindet weiter, das Video hätte keinerlei Einfluss auf den Wahlkampf gehabt. Man habe das Video zur «reinen Aufheiterung» geschaltet und nicht etwa, um «etwas damit zu gewinnen». Dass nun ein Strafverfahren gegen ihn läuft, hat Glarner nur durch die Medien erfahren.
Laut Rechtsanwalt André Kuhn drohe bei Identitäts-Diebstahl gar eine Gefängnisstrafe, wie er gegenüber Tele M1 erklärt. Offen bliebe dabei allerdings, wer genau bestraft werde. «Im Fokus steht einerseits der Auftraggeber des Videos», so Kuhn. «Allerdings könnten auch allfällige Helfer bei der Produktion belangt werden.»
Aargauer Staatsanwaltschaft bestätigt Strafverfahren gegen Glarner
Eine Verurteilung wegen Identitäts-Diebstahls durch ein mit KI erstelltes Video hat es in der Schweiz bislang nicht gegeben. Für Glarner sei das Vorgehen von Ratskollegin Arslan in der Sache unverständlich. Er findet, man hätte das einfach ausdiskutieren können, schliesslich sei das Video ja mit einem Hinweis versehen gewesen, dass es sich dabei um KI handelt.
Glarner ist überzeugt: «Kein gutgläubiger Dritter ginge je davon aus, dass Frau Arslan mich zur Wahl empfehlen würde oder fordere, kriminelle Türken auszuschaffen.» Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat auf Anfrage von Tele M1 bestätigt, dass eine Strafanzeige in der Sache eingegangen ist. Da es sich um ein laufendes Strafverfahren handle, könnten keine weiteren Informationen dazu gegeben werden. Bis es zu einem rechtskräftigen Entscheid kommt, könne noch einige Zeit vergehen.(luk)