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Aargauer Sprengmeister jagte 100 Jahre alte Brücke in die Luft – nun hat die Aktion ein juristisches Nachspiel

Mitte Mai wurde das alte Castielerviadukt der RhB-Linie zwischen Chur und Arosa gesprengt. Als Sprengmeister fungierte Walter Weber aus Erlinsbach. Nun hat sich der Bund eingeschaltet – offenbar war die Sprengung der Brücke gar nicht bewilligt worden.

Über 100 Jahre lang verband das rund 115 Meter lange Bahnviadukt Arosa mit Chur. Aus Sicherheitsgründen muss sie nun aber durch eine moderne Brücke ersetzt werden. Um langwierige Rückbauten zu vermeiden,wurde die alte Brücke kurzerhand gesprengt. Verantwortlich zeichnete dafür Walter Weber, ein Aargauer Sprengmeister mit über 30-jähriger Berufserfahrung.

Vier Wochen nach der Aktion schaltet sich nun der Bund ein. Denn die Sprengung soll rechtswidrig gewesen sein,wie SRF News am Mittwoch berichtet. So habe das Bundesamt für Verkehr (BAV) der Rhätischen Bahn (RhB) im Vorfeld mitgeteilt, dass bei der Rückbaubewilligung keine Sprengung durchgeführt werden dürfe.

Die RhB habe darauf hin einen konventionellen Rückbau ohne Sprengung in Auftrag gegeben. Das BAV genehmigte dies. Michael Müller, Mediensprecher des Bundesamts für Verkehr, erklärte gegenüber SRF News: «Die RhB schloss für den Rückbau des Castielerviadukts ausdrücklich eine Sprengung aus. Dass jetzt trotzdem eine Sprengung durchgeführt wurde, widerspricht dieser Genehmigung und ist darum rechtswidrig.» Laut SRF unternehme die Bündner Staatsanwaltschaft derzeit Vorabklärungen, ob Straftaten vorliegen.

«Wir haben dies schlichtweg vergessen»

Der Kanton Graubünden habe verlauten lassen, es spreche nichts gegen eine Sprengung. Dies reiche aber nicht aus, wie BAV-Sprecher Michael Müller gegenüber SRF erläuterte: «Bauten und Rückbauten von Eisenbahnanlagen müssen im Rahmen eines sogenannten Plangenehmigungsverfahrens durch das BAV genehmigt werden. Die alleinige Stellungnahme einer kantonalen Behörde reicht nicht.»

Als das Abbruchprojekt öffentlich ausgeschrieben worden war, habe ein ein Bauunternehmen eine Sprengung aus Sicherheitsgründen empfohlen. Die RhB habe daraufhin weitere Abklärungen getroffen und die Sprengung der Brücke schliesslich in Auftrag gegeben.

Die RhB hätte dann noch einmal Rücksprache mit dem BAV nehmen müssen. Schliesslich war ursprünglich nur der konventionelle Rückbau ohne Sprengung bewilligt worden. Christian Florin, Leiter Infrastruktur bei der RhB, erklärte gegenüber SRF: «Wir haben dies schlichtweg vergessen. Man ging davon aus, dass dies so okay ist, weil alle betroffenen Ämter einverstanden waren. Der Bund stützt sich auch auf diese Ämter.»

Weiter fügte er an: «Aus solchen Fehlern muss man lernen und künftig noch eine Schlaufe einlegen.» Die Rhätische Bahn habe nun eine unabhängige Umweltexpertin beauftragt, welche zusammen mit dem Amt für Natur und Umwelt überprüft, wie umweltverträglich die Sprengung des Castielerviadukts war.

Das Bundesamt für Verkehr habe zudem von der RhB eine Stellungnahme eingefordert und will dann über weitere Schritte entscheiden.(luk)