Sie sind hier: Home > Grosser Rat > Ein Glaslift für das Grossratsgebäude – warum das nahezu eine Million Franken kostet

Ein Glaslift für das Grossratsgebäude – warum das nahezu eine Million Franken kostet

Bisher ist die Zuschauertribüne des Grossratssaals für gehbehinderte Menschen nicht zugänglich. Der neue Glaslift soll alle Etagen erschliessen – ohne die denkmalgeschützte Bausubstanz zu stark zu beeinträchtigen.

Im Grossratsgebäude soll ein Personenlift eingebaut werden. Weiter werden kleinere Brandschutzmassnahmen ergriffen, unter anderem werden Lüftungsanlagen mit Rauchauslösevorrichtungen aufgerüstet. Bis eben lag das Baugesuch auf, dem man aufgrund des Vorhabens keine grosse Beachtung schenkt – bis man sich zu den Baukosten durchsucht. Die sind mit 960’000 Franken doch beachtlich. Wie kommt es, dass Lift und Brandschutzmassnahmen so teuer ausfallen?

Der Grund: der Denkmalschutz. Diesem untersteht das Grossratsgebäude seit 1945, weshalb keine Standardlösung für den Personenlift gewählt werden konnte. «Ein Glaslift ist aufgrund seiner Transparenz weniger auffällig, benötigt etwas weniger Platz und beeinträchtigt die historische Baustruktur dadurch weniger», so Rahel Ommerli, Leiterin Parlamentsdienst und Ratssekretärin, auf Anfrage. Der Einbau von Glasliften in öffentlichen Gebäuden mit historischem Kontext habe sich in den letzten Jahren durchgesetzt.

Bisheriger Treppenlift reicht nicht aus

Das hat Auswirkungen auf den Preis: «Der nun ausgeschriebene Glaslift verursacht aufgrund der Denkmalverträglichkeit und des geplanten Eingriffs in eine historische Tragstruktur erheblich höhere Kosten», so Ommerli. So muss zum Beispiel im Untergeschoss ein Deckengewölbe durchstossen werden. Zudem müssen die Baumaterialien mit bereits verwendetem Material übereinstimmen. Eingesetzt wird beispielsweise Kalkmörtel statt Zement.

Eingebaut wird der Lift aufgrund des Behindertengleichstellungsgesetzes. Zwar verfügt das Grossratsgebäude heute über einen Treppenlift, doch endet dieser im ersten Obergeschoss. Gehbehinderte Menschen können deshalb nicht ins zweite OG und damit auf die Zuschauertribüne des Ratsaals gelangen. Ebenfalls mühsam ist für Betroffene der Zugang zum Ratskeller. Die bisher installierten Treppenlifte seien nur bedingt dafür geeignet, das Grossratsgebäude als öffentliches Gebäude für Menschen mit Behinderung zugänglich und nutzbar zu machen, so Ommerli. Nicht nur, dass sie eine geringe Transportkapazität aufweisen, sie seien auch anfällig für Störungen. Der neue Lift erschliesst sämtliche vier Etagen.