Warum der 1. Mai im Aargau gar kein Feiertag sein kann
In den Kantonen Zürich, Neuenburg und Schaffhausen, in beiden Basel, im Jura, Thurgau und Tessin ist der 1. Mai ein gesetzlicher Feiertag. Am Tag der Arbeit gelten dort für Arbeitgeber und Arbeitnehmer dieselben Regeln wie etwa an Weihnachten oder am Bundesfeiertag. Im Kanton Solothurn ist ab Mittag Schluss mit offenen Läden und Schulen. Im Aargau aber ist der 1. Mai ein Tag wie jeder andere auch – offiziell ist er kein Feiertag.
Aber er wird unterschiedlich gehandhabt. Wer auf der kantonalen Verwaltung arbeitet, hat einen halben Tag frei, manches Unternehmen folgt diesem Beispiel. «Viele Menschen im Aargau müssen dennoch ihrer Arbeit nachgehen», monierte die Aargauer SP vor dem diesjährigen 1. Mai. Sie hat perMotion im Grossen Rat gefordert, dass der Tag der Arbeit für alle im Kanton ein offizieller Feiertag ist.
Das gehe nicht, antwortet jetzt der Regierungsrat. Würde der 1. Mai zum offiziellen Feiertag erklärt, müsste ein anderer, bisheriger Feiertag wieder abgeschafft werden. Denn: Die Kantone können pro Jahr lediglich acht offizielle Feiertage bestimmen, die dem Sonntag gleichgesetzt sind. Hinzu kommt der Bundesfeiertag am 1. August. Das istin allen Bezirken des Aargausbereits gegeben. Mit neun offiziellen Feiertagen (plus 1. August) würde der Kanton gegen die bundesrechtliche Vorgabe verstossen.
Bezirke handhaben Feiertage unterschiedlich
Nicht zu den offiziellen Feiertagen zählen lokale oder regionale Tage wie der Aarauer Maienzug. Die Bezirke handhaben die dem Sonntag gleichgesetzten Feiertage aber ebenfalls unterschiedlich, hauptsächlich aus traditionellen Gründen. So sind in den katholisch geprägten Bezirken Laufenburg, Muri und Teilen von Rheinfelden die Tage Fronleichnam (variiert), Mariä Himmelfahrt (15. August), Allerheiligen (1. November) und Mariä Empfängnis (8. Dezember) offizielle Feiertage. Dafür sind der 2. Januar (Berchtoldstag), Oster- und Pfingstmontag eigentlich normale Arbeitstage.
Im Bezirk Aarau ist es genau umgekehrt, dort sind Fronleichnam, 15. August, 1. November und 8. Dezember normale Arbeitstage. Dafür arbeiten Aarauerinnen und Aarauer am 2. Januar, Ostermontag und Pfingstmontag nicht. Im Bezirk Zurzach wiederum ist zwar der Berchtoldstag ein Feiertag, ebenso Fronleichnam und Allerheiligen, nicht aber die beiden Montage. Noch einmal andere Regeln gelten in den Bezirken Baden und Bremgarten. Einzig Neujahr, Weihnachten und der Bundesfeiertag am 1. August sind einheitlich offizielle Feiertage im Kanton.
Regierungsrat wollte aufräumen
Sie habe schon früher einmal versucht, die gesetzlichen Feiertage neu und einheitlich festzulegen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf den SP-Vorstoss. Doch: «Dagegen erhob sich Widerstand von Seiten der katholischen Kirche und aus der Bevölkerung.» Der Grosse Rat hatte im Jahr 2006 die bereits beschlossenen Änderungen wieder zurückgenommen. Fast 20 Jahre später sehe es nicht danach aus, dass ein politischer Prozess zu den Feiertagen ein anderes Ergebnis bringen würde. Auch deswegen lehnt der Regierungsrat die Motion ab.
Zwar könnte der Aargau, wie andere Kantone es tun, zusätzliche öffentliche Ruhetage oder Feiertage bestimmen. «Ein solcher Tag wäre jedoch kein gesetzlicher Feiertag und wäre nicht einem Sonntag gleichgestellt», schreibt der Regierungsrat. Ein gesetzlicher Anspruch auf einen bezahlten freien Tag bestünde nicht, ein solcher Tag würde also womöglich falsche Erwartungen wecken. «Das dürfte auch nicht im Sinne der Motion sein.»