Gleich viel Kandidierende wie Sitze: Für die Gesamterneuerungswahlen im Bezirk Zofingen läuft die Nachmeldefrist
Die vier bisherigen Gerichtspräsidenten des Bezirksgerichts Zofingen – Thomas Meier (SP), Clemens Brunner (parteilos), Florian Lüthy (FDP) und Andreas Zürcher (parteilos) – stellen sich auch für die nächste Amtsperiode zur Wahl. Innerhalb der Anmeldefrist hat sich sonst niemand gemeldet. Falls sich auch bis zum Ende der Nachmeldefrist am 29. Juli um 12 Uhr niemand meldet, gelten die vier bisherigen Gerichtspräsidenten als in stiller Wahl gewählt.
Für die sechs Sitze der Bezirksrichterinnen und -richter haben sich ebenfalls sechs Interessierte gemeldet. Vier davon sind bereits jetzt als Bezirksrichterin oder -richter in Zofingen tätig: Marcelo Biondo (SP), Sylvia Widmer Langenegger (FDP), Marcel Lerch (Die Mitte) und Roberta Giezendanner (SVP) kandidieren erneut. Neu gemeldet haben sich Daniela Fuchs Bossard (SVP) und Nadine Vetter (FDP). Die beiden bisherigen Richterinnen Janine Hadorn (FDP) und Rita Burgherr (SVP) treten nicht mehr an.
Für die insgesamt vier Sitze der Friedensrichterinnen und -richter im Bezirk Zofingen stellen sich die vier Bisherigen Hanspeter Neuenschwander (EVP), Fabian Meyer (SVP), Peter Wullschleger (SP) und Mark Ruf (EVP) erneut zur Wahl. Innerhalb der Anmeldefrist sind keine weiteren Wahlanmeldungen eingegangen.
Drei bisherige Schulräte treten nicht mehr an
Insgesamt sieben Sitze sind im Schulrat zu besetzen. Die drei bisherigen Schulrätinnen und -räte Gabriel Haas (SP), Ursula Liebhard (SVP) und Anna-Carmen Steger (Die Mitte) kandidieren nicht erneut. Hingegen stellen sich Doris Smonig (EVP), Claudia Purtschert-Zimmerli (SVP), Gallus Hossli (FDP) und Nadine Sterchi-Blum (SP) erneut zur Wahl. Für die drei frei werdenden Sitze haben sich Gloria Giacomini (SP), Sabrina Lanziero-Tschudi (SVP) und Thomas Oswald (Die Mitte) gemeldet.
Die Nachmeldefrist für die Sitze der Bezirks- und Friedensrichterinnen und -richter sowie der Schulräte und Schulrätinnen läuft noch bis zum 5. August um 12 Uhr. Sollte sich bis dahin niemand melden, gelten die angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten als in stiller Wahl gewählt.