
Der Irak stimmt der Rückführung eigener Staatsbürger nur dann zu, wenn die Rückkehr freiwillig erfolgt. Doch dies gilt nicht bei straffällig gewordenen Personen, wie im aktuellen Fall. Ein Sonderflug soll im Spätsommer in Richtung Bagdad abheben. Foto: Shutterstock
Aargau: Kurden-Kämpfer verliert vor Bundesgericht und muss zurück in Irak
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