Nach interner Kontrolle: Bund hat sich bei AHV um 4 Milliarden verrechnet – Untersuchung angeordnet
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat sich bei der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) massiv verrechnet. Die langfristigen Perspektiven der AHV sind demnach deutlich besser als bisher erwartet.
Wie BSV-Direktor Stéphane Rossini am Dienstag an einer kurzfristig anberaumten Medienkonferenz in Bern informierte, liegen die Finanz-Perspektiven der AHV laut den aktuellsten Berechnungen im Jahr 2033 rund 4 Milliarden oder 6 Prozent besser ist als bisher angenommen.
Das BSV hat dies laut eigenen Angaben im Rahmen von Kontrollarbeiten festgestellt. «Langfristig unplausibel hoch» hätte das Defizit der AHV erschienen, schreibt das BSV. Darauf sei man der Sache nachgegangen. Nun ist die Ursache bekannt: «Grund sind zwei fehlerhafte Formeln im Berechnungsprogramm», heisst es in der Mitteilung.
Externe überprüfen Formeln bis Ende Monat
Das Umlagedefizit der AHV wächst demnach bis im Jahr 2033 «auf rund 4 Milliarden Franken (bisher über 7 Milliarden) an», so das BSV. Ein Defizit, das nur noch knapp halb so hoch ist als bisher angenommen. Die AHV wird in einem Umlageverfahren finanziert. Die wirtschaftlich aktive Generation finanziert dabei die Rentnerinnen und Rentner. Ausserdem gibt es in der ersten Säule eine grosse Umverteilung von Reich zu Arm.
Als Folge der fehlerhaften Formeln hat das BSV «umgehend zwei alternative Modelle zur Berechnung erstellt und zwei Forschungsinstitute damit beauftragt, bis Ende August je ein unabhängiges Modell zu entwickeln». Mit diesen sollen die neu berechneten Finanzperspektiven der AHV validiert und im September publiziert werden können.
Baume-Schneider ordnet administrative Untersuchung an
Zudem hat die zuständige Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider eine Administrativuntersuchung eingeleitet. Diese soll klären, worauf die Fehler in den Formeln zurückzuführen sind. Die Ergebnisse dürften bis Ende Jahr vorliegen, wie es in einer Mitteilung des Innendepartements (EDI) heisst.
Gemeinsam mit dem BSV würden zudem «erforderliche Massnahmen» getroffen, «um die Zuverlässigkeit der AHV-Finanzperspektiven sicherzustellen», versichert das EDI weiter. Im Hinblick auf die Finanzierung der 13. AHV-Rente und die nächste AHV-Reform seien «zuverlässige, geprüfte und hochwertige Daten unerlässlich».
Das BSV ist zuständig für die gesamtschweizerischen Sozialwerke. Darunter fallen beispielsweise die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) oder die Erwerbsersatzordnung (EO) für Dienstleistende und bei Mutterschaft sowie die Familienzulagen.
Jahrelange Debatte über die AHV-Finanzierung
Erst im Februar musste sich das Stimmvolk zur AHV äussern. Die Stimmberechtigten haben dabei überraschend deutlich Ja gesagt zu einer 13. AHV-Rente. Im Vorfeld des Abstimmungstermins hatte die Linke welche die Initiative lanciert hatte, versichert, dassdie Finanzierung einer weiteren Monatsrente «kein Problem» sei.
Die Debatte über die Finanzierung der AHV ist dabei so alt wie das Sozialwerk selber. Im Gegensatz zur Linken kritisieren Bürgerliche, dass das Sozialwerk unterfinanziert sei. Respektive dass die aktuellen Leistungsbezügerinnen und -bezüger auf Kosten künftiger Generationen leben würden.(sat/rwa/dk)