Bild: Keystone
Soll ein Mord nicht mehr verjähren? Nein, finden die Kantone und zerpflücken die Idee des Parlaments
Mord verjährt in der Schweiz nach dreissig Jahren. Danach kann ein Täter nicht mehr belangt werden. Das Parlament möchte das ändern. Doch der Weg dahin ist steinig und die Sache wohl aussichtslos.
Weiterlesen? Werden Sie jetzt Zofinger Tagblatt-Abonnent
Ich bin bereits registriert und möchte mich einloggen.
Ich habe noch keinen Login und möchte mich registrieren
Registrieren
Sie haben noch kein Abo?
Nutzen Sie sämtliche Inhalte rund um die Uhr in digitaler Form
Digital-Abo ab CHF 15.00