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Vater lieh seinem Sohn das Auto trotz entzogenem Fahrausweis – und kommt nun doch straffrei davon

Ein Wohler wurde vom Bezirksgericht Bremgarten verurteilt, weil er dem Sohn das Auto lieh – obwohl dieser zu jenem Zeitpunkt keinen gültigen Fahrausweis hatte. Das Aargauer Obergericht sprach den Vater nun aber kürzlich frei.

Es ist eine alltägliche Situation, wie sie wohl in den allermeisten Familien vorkommt: Ein Sohn oder eine Tochter leiht sich das Fahrzeug der Eltern aus. Das tat am Abend des 13. Juli vergangenen Jahres auch ein Wohler – obwohl er damals seit fast drei Wochen keinen gültigen Fahrausweis mehr besass.

Der Sohn kam mit dem fraglichen Toyota aber nicht weit und wurde bei einer Kontrolle in Wohlen erwischt. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten erliess daraufhin einen Strafbefehl gegen den Vater und verurteilte ihn zu einer unbedingten Geldstrafe von 8400 Franken. Grund: Der Vater habe vorsätzlich ein Motorfahrzeug einer Person überlassen, die nicht im Besitze des erforderlichen Fahrausweises sei. Er hätte den Sohn explizit fragen müssen.

Der Vater erhob Einspruch gegen den Strafbefehl. Doch das Bezirksgericht Bremgarten verurteilte ihn im November 2023 ebenfalls, reduzierte aber die Geldstrafe auf 7400 Franken. Erneut zog der Beschuldigte den Fall weiter – und hatte nun vor dem Obergericht Erfolg. Die Aarauer Richter sprachen den Vater komplett frei.

Aufgrund der engen familiären Beziehung ein Vertrauensverhältnis

Ob der Vater an jenem fraglichen Tag im Juli 2023 beim Überlassen des Autoschlüssels gewusst habe, dass sein Sohn nicht mehr über einen erforderlichen Fahrausweis verfügte, oder er dies zumindest in Kauf genommen habe, lasse sich nicht rechtsgenüglich erstellen, so die Oberrichter.

Der Vater wusste zwar, dass sein Sohn Ende 2022 einen Unfall gehabt hatte, doch den damals vorläufig entzogenen Fahrausweis erteilte das Strassenverkehrsamt dem Sohn im Januar 2023 wieder. Im Juni 2023 wurde dem Sohn der Fahrausweis von der Kantonspolizei nach einem Vorfall erneut entzogen. Die entsprechende Verfügung des Strassenverkehrsamts wurde ihm am 12. Juli 2023 an die Adresse seiner Mutter zugestellt – also unmittelbar vor dem Tattag.

Weiter schreibt das Obergericht: «Unabhängig davon, ob der Beschuldigte zu jener Zeit tatsächlich im gleichen Haushalt mit dem Sohn gewohnt hat oder nicht, besteht aufgrund der engen familiären Beziehung ein Vertrauensverhältnis, sodass er in gutem Glauben sein konnte, sein Sohn verfüge weiterhin über den erforderlichen Fahrausweis.»

Das Obergericht erklärte den beschuldigten Vater nicht nur unschuldig, sondern sprach ihm auch eine Entschädigung für seine Verteidigerkosten von total 3900 Franken für die beiden Gerichtsverfahren zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.