Bundesgericht entscheidet: Brian Keller muss für seine Zeit in Einzelhaft mehr Geld erhalten
Im Jahr 2017 sass Brian Keller während zwanzig Tagen in Einzelhaft. Weil die Bedingungen im Gefängnis rechtswidrig waren, forderte der Zürcher Straftäter eine Genugtuung von 40’000 Franken. Das Bezirksgericht Zürich sprach dem notorischen Straftäter darauf 50 Franken pro Tag zu respektive insgesamt 1000 Franken.
Dieser Betrag sei «zu tief angesetzt», kommt nun das Bundesgericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil zum Schluss. Als Begründung heisst es, die Vorinstanz habe die Schwere des Verstosses gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht beziehungsweise nur unzutreffend gewürdigt.
Umgekehrt bedeute dies allerdings nicht, dass Brian Keller nun Anrecht auf den vollen von ihm geforderten Betrag habe, schreiben die Lausanner Richter in einer Mitteilung zu dem bereits am 12. Juli gefällten Urteil. Dessen Rückweisung ans Zürcher Obergericht bedeute einzig, dass dieses seinen Entscheid nochmals neu beurteilen müsse.
Die Höhe von 50 Franken ursprünglich angesetzt hatte 2022 das Bezirksgericht Zürich. In der Folge scheiterte Brian Keller dagegen mit einer Beschwerde vor dem Zürcher Obergericht. Dieses muss sich darum nun erneut mit dem Fall beschäftigen.
Einst als «Carlos» schweizweit bekannt geworden
Seit seiner Freilassung im vergangenen November hat Brian Keller verschiedentlich erneut für Negativschlagzeilen gesorgt.Nach einer tätlichen Auseinandersetzung mit einem Kontrahenten ist er zuletzt eben erst wieder aus der Untersuchungshaft entlassen worden.Die Verfahren in dem Fall gegen ihn und seinen Kontrahenten laufen derweil weiter.
Brian Keller war 2013 durch einen SRF-Dokfilm unter dem Pseudonym «Carlos» bekannt geworden. Der damals Siebzehnjährige war wegen verschiedener Delikte verurteilt worden.
Nach der Ausstrahlung des Films geriet das teure Sondersetting, das für «Carlos» eingerichtet wurde, in die Kritik und wurde schliesslich abgebrochen. Keller verbrachte wegen Körperverletzung und anderer Delikte insgesamt siebeneinhalb Jahre im Gefängnis, ein Teil davon in Einzelhaft.(sat)