«Hat mich in Dauerschleife geküsst»: Mann steht wegen sexueller Handlungen mit einer 9-Jährigen vor Gericht
Wegen sexueller Handlungen mit einem Kind sprach das Bezirksgericht Rheinfelden einen Mann aus dem unteren Fricktal schuldig. Der Vorwurf: Zungenküsse mit einer Neunjährigen und Berührungen ihres Intimbereichs. Das Gericht verurteilte ihn unter anderem zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten, einer Busse von 2000 Franken, einem Tätigkeitsverbot mit Kindern und Jugendlichen und verwies ihn für sieben Jahre des Landes.
Der Mann legte gegen das Urteil Berufung ein. Er forderte einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft legte Anschlussberufung ein. Sie forderte eine Erhöhung der Freiheitsstrafe von acht auf zehn Monate. Vor dem Obergericht fand nun die Berufungsverhandlung statt, von welcher der Beschuldigte dispensiert war.
Er kam ein paar Mal zum Klavierspielen
Zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten wohnte der Beschuldigte bei Verwandten der damals Neunjährigen. Wie die inzwischen 13-Jährige vor dem Obergericht sagte, kam der Beschuldigte ein paar Mal vorbei und spielte dort, bei ihrer Familie zu Hause, am Klavier. «Er ist sehr nett rübergekommen», so die 13-Jährige, die den Mann als gross, mit grauen Haaren und als schlecht Deutsch sprechend beschrieb.
Am Tag der angeblichen Vorfälle hätten sie und der Beschuldigte eine Velotour gemacht. «Ich wollte ihm den Wald zeigen», sagte die Jugendliche vor dem Obergericht. Als sie dann auf einem Baumstamm sassen, habe der Beschuldigte sie gefragt, ob sie auf seinem Schoss sitzen wolle, sie auf diesen gehoben und dann «mich immer wieder wie in Dauerschleife geküsst». Dabei sei er auch mit der Zunge reingegangen. «Es ging so schnell, ich konnte gar nicht Stopp sagen.»
Wie die Jugendliche weiter schildert, habe sie dann zu ihm gesagt, dass sie nach Hause wolle. Der Beschuldigte soll zu ihr auf dem Rückweg gesagt haben, dass es schwierig sei mit einem kleinen Kind eine Beziehung zu führen. Im Anschluss an die Velotour sei der Beschuldigte mit ihr zum Haus ihrer Verwandten gegangen. Dort, wo der Beschuldigte sein Zimmer hatte. Im Bett, so die Jugendliche, soll er sie gestreichelt haben. «Dann war es mir zu viel und ich bin nach Hause gegangen», so die Jugendliche.
Mangelnde Konstanz und Teilnahmerecht verletzt
Gemäss Verteidiger des Angeklagten gibt es zwischen der ersten Aussage des vermeintlichen Opfers von vor rund viereinhalb Jahren und den aktuellen Aussagen zu viele Widersprüche. «Damals sagte sie, der erste Kuss ging von ihr aus, heute aber, dass er vom Angeklagten ausgegangen sei.» Laut Gutachten würde es an Konstanz im Aussageverhalten des vermeintlichen Opfers mangeln, um dieses als glaubwürdig zu qualifizieren.
Auch habe die Jugendliche zu wenige Angaben und Details zum Tatgeschehen gemacht, um feststellen zu können, dass die vermeintlichen Handlungen sexuell motiviert waren. Zudem rügte der Verteidiger die Verletzung des Teilnahmerechts seines Mandanten bei der Erstaussage der Belastungszeugin von vor viereinhalb Jahren. Daher dürfe auf diese Aussagen nicht abgestellt werden.
Wie die Staatsanwältin ausführte, sei das Teilnahmerecht des Beschuldigten nicht verletzt worden, da sein Aufenthaltsort damals unbekannt gewesen und er zum Sachverhalt auch noch nicht befragt worden sei. Zudem läge es in der Natur der Sache, dass nach viereinhalb Jahren nicht alle Punkte im Aussageverhalten deckungsgleich seien. Wäre dies der Fall, dann wäre dies vielmehr ein Anzeichen von mangelnder Glaubwürdigkeit und nicht andersherum, wie die Verteidigung argumentierte.
Das Obergericht wird das Urteil schriftlich eröffnen.