Der Widerstand bricht nicht ab: Mindestens zwei Einsprachen gegen die Teilauflage des Stadion-Gestaltungsplans
Die Frage war nicht, ob es wieder Einsprachen gegeben würdegegen den Gestaltungsplan fürs Fussballstadion im Torfeld Süd. Die Frage war nur: Wie viele?
Nun gibt es eine Antwort darauf, allerdings nur eine provisorische: Bis Dienstagmittag sind zwei Einsprachen beim Stadtbauamt eingegangen, bei einer handelt es sich um eine Sammeleinwendung von mehreren Personen. Da allerdings die Auflagefrist erst am Montag ablief und der Poststempel zählt, ist es gut möglich, dass noch bis kommende Woche auf dem Postweg weitere Einsprachen eintrudeln.
Worum geht es?
Der Gestaltungsplan ist quasi die Vorstufe fürs Baugesuch. Er legt fest, was auf dem Areal Torfeld Süd wo gebaut wird.
Der Gestaltungsplan fürs Stadion und die vier zur Querfinanzierung nötigen Hochhäuser lag 2019 sowie 2021 schon auf. Bei der ersten Auflage gab es drei Einwendungen, darunter eine von 157 Personen unterzeichnete Sammeleinsprache. Die zweite Auflage betraf lediglich die Passerelle übers Gleisfeld vom Torfeld Süd ins Torfeld Nord, hier ging keine Einwendung ein.
In der dritten Auflage ging es nun nur noch um einige spezifische Aspekte. Ein Teil davon ist eher formeller Natur, zum Beispiel ersetzt man den bisher geforderten 2000-Watt-Areal-Standard durch den «Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz».Inhaltlich umstrittener ist die Lärm-Frage. Das Torfeld Süd ist von Strassen- und Eisenbahnlärm belastet. Hinzu kommt später der Stadion-Lärm.
Der Stadtrat wird nun die Einwendungen aus der ersten sowie aus der dritten Auflage behandeln müssen und dann einen Entscheid zum Gestaltungsplan fällen. Dieser kann, natürlich, an die nächsten Instanzen bis rauf ans Bundesgericht gezogen werden. Erst, wenn der Gestaltungsplan rechtskräftig ist, kann darauf basierend das Baugesuch eingereicht werden.