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Die Luzerner Verwaltung soll für alle transparenter werden

Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Kantonsrats stimmt der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in der Kantonsverwaltung zu. Die Regierung soll bis 2029 Bericht erstatten. 

Mit der Botschaft B 25 sollen für die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips der Verwaltung mehrere Gesetze geändert werden. Im Gesetzesentwurf wird festgelegt, für welche Bereiche und Dokumente der Verwaltung das Öffentlichkeitsprinzip gelten soll – und wie interessierte Personen Zugang zu den amtlichen Informationen erhalten. Neu muss eine Behörde eine Verweigerung oder Einschränkung des Dokumentenzugangs begründen.

Die SPK hat der Gesetzesänderung mit grosser Mehrheit zugestimmt. «Der mit der Einführung einhergehende Paradigmenwechsel schafft aus Sicht der Kommission die notwendige Transparenz und stärkt damit das Vertrauen in die Arbeit und die Entscheide der Verwaltung und der Behörden», heisst es in einer Mitteilung vom Freitag.

Eine Mehrheit der SPK unterstützt auch die in der Vorlage enthaltenen Einschränkungen des Zugangs zu bestimmten Dokumenten. Diese kommen beispielsweise zum Tragen, wenn durch die Veröffentlichung von Informationen die öffentliche Sicherheit gefährdet oder das Kollegialitätsprinzip des Regierungsrates eingeschränkt würde.

Einer Minderheit der Kommission geht die Vorlage hingegen zu wenig weit. Sie setzte sich dafür ein, dass der Zugang zu den Dokumenten grundsätzlich kostenlos, mit weniger Einschränkungen und damit niederschwelliger gestaltet wird. Auch wollte die Minderheit eine Schlichtungsstelle etablieren, an die gesuchstellende Personen sich wenden können, wenn die Behörde die gewünschte Einsicht in Dokumente verwehrt.

Zusätzlich fordert die Kommission den Regierungsrat in einem Postulat auf, im Jahr 2029 über die bis dahin erfolgte Einführung des Öffentlichkeitsprinzips Bericht zu erstatten. Die erste Beratung der Botschaft B 25 im Kantonsrat ist für die September-Session 2024 geplant. (zto)