Bildungskommission zum Schulgesetz: Schule vor Ort soll bei Sonderschulen mitreden
Das aktuelle Volksschulgesetz ist über 40 Jahre alt, seine Paragrafen wurden schon so oft geändert, zusammengestrichen und ergänzt, dass die Lesbarkeit gelitten hat. Es wird deshalb erneuert. Substanzielle Änderungen des Aargauer Schulwesens sieht das neue Gesetz dabei nicht vor, Anpassungen aber werden gemacht. Gleichzeitig will der Kanton erstmals ein Mittelschulgesetz schaffen; die Bestimmungen zu den Mittelschulen und den Volksschule werden entflechtet.
Vor einem Jahr war der erste Vorschlag des Regierungsrats für die beiden Gesetze bei Parteien, Verbänden und Gemeinden in derVernehmlassung. Kritisch beurteilt haben diese die Bestimmungenzu den Kündigungsterminen der Lehrpersonen oder den Löhnen für Musikschullehrpersonen. Grossen Widerstand gab es aber nicht.
Jetzt hat sich erstmals auch die Kommission Bildung, Kultur und Sport (BKS) des Grossen Rats mit den zwei Schulgesetzen befasst. Die Teilung von Mittel- und Volksschulgesetz werde begrüsst, teilt die Kommission am Dienstag mit. Positiv wurde zudem beurteilt, dass auch Themen wie Datenschutz, Kultur- und Sprachaustausch, oder die Talentschulung ins neue Gesetz aufgenommen werden.
Einheitliche Zuweisung mit Vorbehalt
Dennoch stellt die Kommission über 50 Anträge zu den insgesamt mehr als 180 Paragrafen der beiden Gesetze. Viel Diskussionsstoff dürfte im Parlament der Passus zur Zuweisung an die Sonderschulen bieten. Das ist heute Sache der Schulbehörde am Ort, wo das betreffende Kind wohnt. In Zukunft soll der Kanton über diese Zuweisungen entscheiden. Dass die Abklärungen und Kriterien dafür einheitlich werden sollen, werde in der Kommission zwar begrüsst. Allerdings sei auch die Frage nach der Rolle von Gemeinde und Schule in diesem Prozess diskutiert worden, schreibt die Kommission. Resultiert ist ein Antrag, diese Stellen weiterhin miteinzubeziehen.
Einen Streichantrag stellt die BKS-Kommission beim Passus, wonach Gemeinden für die Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur kostenlos Räume zur Verfügung stellen müssen. Das benachteilige die Vereine im Dorf, sind manche Kommissionsmitglieder der Meinung. Zudem hätten die Gemeinden keine Kontrolle darüber, ob die Räume nicht für Kurse genutzt würden, die nicht ausdrücklich der demokratischen und rechtsstaatlichen Grundordnung verpflichtet wären. Eine knappe Mehrheit stimmte dem Streichantrag zu.
Restriktiver als der Regierungsrat will die BKS-Kommission die Bestimmungen zur Veröffentlichung von Ergebnissen der kantonalen Leistungstests formulieren. Es sollen keine Rückschlüsse auf Personen, Abteilungen, Schulen oder Gemeinden gemacht werden können. Schul-Rankings sollen verhindert werden. Das wurde von einer Kommissionsmehrheit gewünscht, während sich andere Mitglieder für mehr Transparenz und weniger Einschränkungen aussprachen.
Oberstufenschüler sollen in Sprachaufenthalt
Ein neuer Paragraf regelt Austauschprogramme für Schülerinnen und Schüler. Das werde grundsätzlich positiv beurteilt, schreibt die Kommission. Mit einem zusätzlichen Absatz fordert sie aber, dass die Oberstufenschulen mindestens einen Schulanlass in einer anderen Sprachregion organisieren müssen. Auch diesen Antrag stützt eine Mehrheit.
Bei beiden Gesetzen haben die Kommissionsmitglieder zudem bei mehreren Paragrafen und Absätzen Anträge für eine bessere Verständlichkeit, Präzisierung, Abschwächung oder Verschärfung eingebracht. Abgelehnt wurde die Neuformulierung des Neutralitätsgebots. Hier lehne man sich ans geltende Recht an und habe sehr knapp formuliert, schreibt die Kommission. In Zukunft soll es heissen: «Die öffentlichen Schulen sind politisch und religiös neutral».