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Aargauer Mitte-Grossrätinnen werben für die BVG-Reform: Doch Angestellte beim Kanton würden kaum profitieren

Drei Mitte-Grossrätinnen haben bei der Regierung nachgefragt, was die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) für die Rente der Kantonsangestellten bedeuten würde. Die Antwort: praktisch nichts. Die Befürworterinnen sind erfreut über die Antwort.

Wie würde sich die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) auf die eigene Rente auswirken? Es ist die Kernfrage zur BVG-Reform, über welche die Schweizer Stimmbevölkerung am 22. September entscheiden wird. Die zuständige Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider hatte darauf geantwortet: Fragen Sie Ihre Pensionskasse.

Diesem Ratschlag sind drei Aargauer Grossrätinnen gefolgt. Sabine Sutter-Suter, Rita Brem-Ingold und Monika Baumgartner (alle Mitte) haben den Regierungsrat mit einem Vorstoss gefragt, was die Reform für die Aargauer Kantonsangestellten bedeuten würde. Sie und ihre Partei befürworten die Reform.

Ihr Argument lautet: Durch die BVG-Reform wird die Eintrittsschwelle für die berufliche Vorsorge gesenkt. Neu könnten Geringverdienende und Teilzeitangestellte schneller in eine Pensionskasse aufgenommen werden. Davon würden insbesondere Teilzeitarbeitende – und damit vor allem Frauen – profitieren. Eine Begleiterscheinung der Reform ist, dass der Mindestumwandlungssatz von 6,8 auf 6 Prozent gesenkt würde. Das bedeutet, die ausbezahlten Renten sinken.

Folgenlose Reform für Angestellte des Kantons

Die Antwort des Regierungsrats zeigt nun: Grundsätzlich würde die BVG-Reform für die Versicherten bei der Aargauischen Pensionskasse (APK) nichts ändern. Damit geht es den knapp 5500 Kantonsangestellten gleich, wieden meisten Versicherten in der Schweiz.

Die APK verfügt über einen einheitlichen Umwandlungssatz, der aktuell bei 5 Prozent liegt, eine sogenannt umhüllende Vorsorgeeinrichtung. Die Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6 Prozent – wie es die Reform verlangt – hätte entsprechend keine Folgen. Bei der APK sind Verwaltungsangestellte des Kantons sowie Lehrpersonen versichert.

Dass die Eintrittsschwelle – der Koordinationsabzug – mit der Reform gesenkt würde, fällt für den Kanton kaum ins Gewicht. Weniger als ein Prozent der Arbeitnehmenden würde neu in die berufliche Vorsorge aufgenommen, 99 Prozent sind bereits versichert.

Sabine Sutter-Suter, Mitte-Grossrätin.
Bild: Britta Gut

Über die umhüllende Vorsorgeeinrichtung der APK war Sabine Sutter-Suter bereits informiert. Weshalb sie den Vorstoss dennoch einreichte, erklärt sie so: «Ich wollte wissen, welche Auswirkungen die BVG-Reform bei der APK hat.»

«Ein Prozent profitiert vom Koordinationsabzug»

An der Antwort des Regierungsrats habe sie positiv überrascht, dass die APK für ihre Versicherten schon heute beeindruckende Leistungen und grosse Flexibilität für Teilzeitangestellte und Personen mit tieferen Löhnen biete. Warum dann eine Reform?

Sutter-Suter sagt: Ein Prozent der Arbeitnehmenden, die bei der APK angeschlossen sind, profitierten von der Senkung des Koordinationsabzuges. Zudem hätte ein Viertel der Versicherten Anspruch auf die Rentenzuschläge – das gilt für die Versicherten zwischen 50 und 65 Jahren. Diesen APK-Versicherten käme die BVG-Reform zugute. Gleichzeitig gebe es auch keine Verliererinnen und Verlierer. «Insbesondere für Geringverdienende und für Frauen überwiegen die positiven Aspekte.»