Tierseuche verbreitet sich in der Schweiz – und erreicht den Aargau
In vier Aargauer Tierhaltungen wurde die Blauzungenkrankheit nachgewiesen. Betroffen seien eine Rindviehhaltung und drei Schafhaltungen in den Gemeinden Magden, Schupfart, Eiken und Kaisten, wie das Departement für Gesundes und Soziales des Kantons auf Anfrage mitteilt. Fünf Schafe seien bereits gestorben. Die betroffenen Tierhaltungen wurden vom kantonalen Veterinärdienst für den Tierverkehr gesperrt. Verbreitet wird die Seuche über den Stich von Gnitzen (kleinen Mücken).
Eine Ansteckung von Tier zu Tier ist nicht möglich, aber wenn ein betroffenes Tier gestochen wird, kann die Mücke weitere Tiere anstecken. Die Blauzungenkrankheit ist für Menschen ungefährlich. Fleisch und Milchprodukte von betroffenen Tieren können bedenkenlos konsumiert werden, schreibt das Departement für Gesundes und Soziales.
Die Krankheit betrifft nur Wiederkäuer und verursacht besonders bei Schafen schwere Symptome wie Fieber, Hautdefekte und Atemnot. Die Sterblichkeit kann bei den Schafen sehr hoch sein. Rinder sind ebenfalls von der Krankheit betroffen, jedoch ist der Verlauf meist milder. Es gibt aktuell keine Therapien, weshalb sich die Behandlung auf die Linderung der Symptome beschränkt.
Impfstoffe in der Schweiz nicht zugelassen
Gemäss dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen gibt es aktuell drei Impfstoffe gegen das Blauzungenvirus des Untertyps 3 (BTV-3). Dieser Untertyp wurde auch im Aargau nachgewiesen. Diese Impfstoffe sind alle nicht in der Schweiz zugelassen. Sollte einer der Impfstoffhersteller eine Zulassung in der Schweiz beantragen, wird dies von Swissmedic priorisiert und beschleunigt behandelt. Die Impfstoffe vermindern lediglich die klinischen Symptome, verhindern jedoch nicht die Infektion und Weiterverbreitung des Virus.
Um Tiere vor einem Befall zu schützen, wird vor allem der Schutz vor Gnitzen empfohlen. Da diese dämmerungs- und nachtaktiv sind, sollten Schafe und Rinder während dieser Zeiten in einem Stall untergebracht werden. Zudem ist der Einsatz von Insektenschutzmittel, Insektiziden und feinmaschigen Mückennetzen empfohlen. Allfällige Brutplätze von Gnitzen sollten wann immer möglich entfernt werden. Die Eier der Gnitzen lassen sich meistens in nassen und feuchten Umgebungen wie Misthaufen und Pfützen finden.
Zuletzt wurde die Krankheit 2020 in der Schweiz nachgewiesen. Seit Ende August 2024 ist die Seuche wieder auf dem Vormarsch. Der Aargau ist nun der zehnte Kanton, der aktuell von der Blauzungenkrankheit betroffen ist.(mek)