Die FDP wehrt sich vergebens – Bauern werden besser entschädigt
Muss ein Landwirt einen Teil seines Landes hergeben, wird er in Zukunft dafür höher entschädigt als bisher. Der Grosse Rat hat am Dienstag eine entsprechenden Gesetzesänderung in zweiter Lesung mit 93 Ja- zu 27 Nein-Stimmen bei vier Enthaltungen überwiesen. Der Anteil an Nein-Stimmen reichte dabei nicht aus für ein Referendum. Ansonsten hätte die FDP dieses womöglich ergriffen.
Denn es waren die Freisinnigen, die sich in dieser Diskussion den Bäuerinnen und Bauern entgegenstellten. Der einzige Landwirt in ihren Reihen nahm an der Abstimmung nicht teil. Inerster Lesung überwies der Rat einen FDP-Antrag, wonach überprüft werden soll, ob so die Bauern nicht bevorteilt würden. Das sei nicht der Fall, kam der Regierungsrat zum Schluss. Dennoch könnten die Freisinnigen der Vorlage nach wie vor «rein gar nichts abgewinnen», wie Adrian Meier für die Fraktion ausführte. Gar als das absurdeste Geschäft der zu Ende gehenden Legislatur bezeichnete er den Vorschlag. «Wir sehen die Rechtsgleichheit mit Füssen getreten», sagte er.
Denn: Zahlungskräftige Bauern könnten das Land wie gewohnt zum Marktpreis erwerben, im Falle einer Enteignung werde ihnen jedoch der dreifache Marktpreis bezahlt. Die dreifache Entschädigung hatte die Kommission Umwelt, Bau und Verkehr (UBV) in erster Lesung im März gefordert. Der Regierungsrat sah eine doppelte Entschädigung vor. Handlungsbedarf bestand wegen Anpassungen im Bundesrecht.
Freisinnige hatten Grünliberale an der Seite
An ihrer Seite hatte die FDP die Grünliberalen. Kantonale Bauprojekte würden verteuert, während kein Quadratmeter Fläche geschützt werde, sagte Leandra Kern Knecht für die Fraktion. Stillschweigend auf das Geschäft traten die EVP und die SVP ein. Sie hielten kein Votum.
Anders die Mitte. Der sorgfältige Umgang mit Kulturland müsse gefördert werden, sagte für die Fraktion Bauernverbands-Geschäftsführer Ralf Bucher. Es mache zudem keinen Sinn, wenn umliegende Kantone und der Bund höhere Entschädigungen vorsehen als der Aargau. Auch den Grünen und der SP schien die Anpassung sinnvoll, die finanziellen Auswirkungen seien wegen der tiefen Landpreisen schliesslich äusserst gering, den dreifachen Landwert zu entschädigen sei eine Wertschätzung gegenüber der Landwirtschaft. Derweil sei das Risiko, dass die Landwirte freiwillig mehr Land hergeben, klein.