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Kein Mord, aber auch keine Tat aus Liebe: «In diesem tragischen Fall gibt es nicht gut und böse»

Die Eltern, die ihr schwerbehindertes Kind getötet haben, müssen acht Jahre ins Gefängnis und kassieren einen Landesverweis. Das Bezirksgericht Bremgarten folgte weder der Argumentation der Staatsanwaltschaft noch jener der Verteidigung.
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