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Vater verunfallt mit Kleinkind – er hatte keinen Führerausweis und stand unter Drogeneinfluss

Ein 34-Jähriger wurde während der Fahrt abgelenkt, weil sein Sohn auf dem Rücksitz weinte. Es kam zu einer Frontalkollision – und zu einer saftigen Geldstrafe.

Im Februar kam es in Leimbach zu einem Unfall: Ein Peugeot geriet auf die Gegenfahrbahn, zwei entgegenkommende Personenwagen konnten noch ausweichen. Einem 30-jährige Dacia-Fahrer gelang dies nicht mehr, es kam zu einer Frontalkollision. Beim Unfall wurden die beiden Fahrzeuglenker mit Verletzungen ins Spital transportiert, der Peugeot und der Dacia erlitten Totalschaden.

Als Unfallursache vermutete die Polizei damals einen Sekundenschlaf. Laut Strafbefehl stimmt dies aber nicht: Der 34-Jährige wurde durch seinen zweijährigen Sohn abgelenkt, der auf dem Rücksitz sass und zu weinen begann. «Der Beschuldigte richtete aufgrund dessen seine Aufmerksamkeit weg vom Verkehrsgeschehen und hin zu seinem Sohn», schreibt die Staatsanwaltschaft. Das Kind hat vom Unfall keine Verletzungen davongetragen.

Durch sein Fahrverhalten habe der Beschuldigte eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer geschaffen, heisst es im Strafbefehl weiter. Dies sowohl für die Insassen der entgegenkommenden Fahrzeuge als auch diejenigen in den allfällig nachfolgenden Fahrzeugen und nicht zuletzt auch für seinen Sohn.

Die Bewährung lief erst wenige Wochen

Der Mann hat sich aber nicht nur ablenken lassen, er hätte auch gar nicht fahren dürfen: Der Führerausweis war ihm bereits entzogen worden. Zudem wirft ihm die Staatsanwaltschaft Konsum von Betäubungsmitteln vor: «Bei der Überprüfung der Fahrfähigkeit anlässlich des Verkehrsunfalls wurde zudem festgestellt, dass der Beschuldigte zuvor unbefugt Kokain konsumiert hatte.» Dies sei mit einer Blutanalyse nachgewiesen worden.

Der 34-Jährige war der Polizei bereits bekannt. Keine drei Wochen zuvor war er wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand, mit verfallenem Führerausweis auf Probe, zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt worden. Weil er sich nicht bewährt hat, wird nun eine Gesamtstrafe von 180 Tagessätzen gebildet, bei einer Tagessatzhöhe von 120 Franken, macht 21’600 Franken. Hinzu kommen eine Busse von 200 Franken, Strafbefehlsgebühren von 1200 Franken und Polizeikosten von 420 Franken.

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