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Impfen verboten: Wie der Kanton Aargau die Moderhinke bei Schafen bekämpft

Die Moderhinke ist eine ansteckende Krankheit bei Schafen. Nun startet ein schweizweites Programm zu deren Bekämpfung. Sieben Punkte, was Sie über die Moderhinke wissen müssen.

Der Begriff Moderhinke kann eklige Assoziationen hervorrufen. Das kommt nicht von ungefähr: Er bezeichnet eine ansteckende Krankheit bei Schafen. In der Schweiz ist jedes vierte Schaf von der Klauenkrankheit befallen.

Nun startet ein nationales Bekämpfungsprogramm.Dieses wird vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen koordiniert und von den Kantonen organisiert und umgesetzt. Ziel ist, das Vorkommen der Moderhinke auf unter ein Prozent zu senken.

Auch im Kanton Aargau ist ein solches Programm geplant, es beginnt am 1. Oktober 2024. Was Sie über die Tierkrankheit wissen müssen:

Was ist die Moderhinke und warum ist sie ein Problem?

Die Moderhinke ist eine bakterielle Infektion, die bei Schafen zu eitrigen und schmerzhaften Entzündungen der Klauen führt. Betroffene Tiere erkennt man daran, dass sie lahmen und die entzündeten Gliedmassen entlasten (zum Beispiel durch Knien beim Fressen).

Für Tierhalterinnen und Tierhalter führt die Moderhinke zu wirtschaftlichen Einbussen, weil die Tiere weniger leistungsfähig sind und die Zeit zur Schlachtreife länger dauert.

Schmerzhafte Klauenerkrankung: Ein Schaf leidet an der Moderhinke.
Bild: Martin Grisiger/zvg

Wie breitet sich die Moderhinke aus?

Die Moderhinke breitet sich leicht aus, insbesondere an Ausstellungen, Märkten, durch Tierhandel oder auf Gemeinschaftsweiden. Sie kann aber auch über kontaminierte Schuhe, nicht gereinigtes Klauenpflegewerkzeug, gemeinsame Treibwege oder ungereinigte Transportfahrzeuge erfolgen.

Wie läuft das Bekämpfungsprogramm ab?

Eine Impfung gegen Moderhinkeklaue ist bis auf weiteres verboten. Stattdessen werden alle Tiere aus allen Schafhaltungen im Kanton Aargau während fünf Jahren einmal jährlich zwischen Oktober bis März mittels Tupferproben aus dem Zwischenklauenspalt untersucht. Das gilt auch für Hobby- und Kleinstbetriebe. Die Probe wird von Fachpersonen des Veterinärdiensts organisiert.

Warum ist die Impfung gegen Moderhinke verboten?

Da Impfungen die Symptome nur lindern und den Erreger nicht beseitigen, besteht die Gefahr, dass sich die Krankheit unbemerkt weiterverbreitet.

Was passiert bei einem positiven Befund?

Wird der Moderhinke-Erreger nachgewiesen, dürfen sich die Tiere nur noch auf dem eigenen Betrieb bewegen und nicht mehr auf Alpen oder auf Märkte gebracht werden. Zudem müssen die Tiere einen korrekten Klauenschnitt und wiederholt Klauenbäder erhalten. Weiter sind saubere Kleidung, Schuhe, Werkzeuge und Transportfahrzeuge vorgeschrieben. Für die Sanierung müssen zwei Monate eingeplant werden.

Wie können Schafhaltende die Probenahme vorbereiten?

Die Schafhaltung muss bei der Abteilung Landwirtschaft des Kantons Aargau gemeldet sein.

Meldungen zum Tierverkehr sollen aktuell gehalten werden.

Es müssen geeignete Orte für die Probenahme festgelegt werden.

Alle Schafe sollen für die Beprobung an diesem Ort gesammelt werden. Dauerhaft getrennt gehaltene Tiergruppen müssen an verschiedenen Orten gesammelt werden.

Es braucht eine bis zwei Hilfspersonen für das Einfangen und Fixieren der Schafe.

Betriebseigene Stiefel und Überkleidung müssen für die Probenehmenden zur Verfügung gestellt werden.

Auf kranke oder lahmende Tiere sollen Probenehmende direkt hingewiesen werden.

Bis zehn Tage vor der Untersuchung sollten keine Klauenbäder durchgeführt werden.

Wie werden die Schafhaltenden informiert?

Der Veterinärdienst wird vor dem Programmstart alle Schafhaltenden nochmals per E-Mail benachrichtigen.