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War der Einsatz der präparierten Pager kriegsrechtskonform? Das sagt ein Experte

Für scheinbar harmlos aussehende Gegenstände, die mit Sprengstoff präpariert wurden, macht das Kriegsrecht Vorschriften. Doch gelten die auch für die Pager? Für Völkerrechtsprofessor Marco Sassòli ist die Frage nicht eindeutig.

«Generell ist es natürlich verboten, Menschen zu töten oder zu verletzten, die einen nicht unmittelbar angreifen», sagt dazu Honorarprofessor für Völkerrecht an der Universität Genf, Marco Sassòli.

Doch das gelte nicht in einem bewaffneten Konflikt und Israel könne sich auf den Standpunkt stellen, dass die Pager im Rahmen des bewaffneten Konfliktes mit den Hisbollah eingesetzt wurden. Gemäss dem humanitären Völkerrecht ist es nicht verboten, Kombattanten anzugreifen oder Mitglieder einer bewaffneten Gruppe, die eine ständige Kampffunktion haben. «Israel und die USA sehen darüber hinaus in einem bewaffneten Konflikt alle Mitglieder einer bewaffneten Gruppe als legitime Ziele an.»

«Für mich ist entscheidend, ob alle Opfer legitime militärische Ziele waren», sagt Sassòli. Es sei nicht sicher, aber unwahrscheinlich, dass alle Opfer legitime Ziele gewesen seien.

Eine offene Frage ist zudem, ob der Einsatz der Pager unter das Protokoll über das Verbot von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen fällt, welches Israel unterschrieben hat. Dieses verbietet in Art. 7 (2) «Sprengfallen und andere Vorrichtungen in Form von scheinbar harmlosen beweglichen Gegenständen einzusetzen, die eigens dafür bestimmt und gebaut sind, Sprengstoff zu enthalten.» Marco Sassòli sagt: Hier stellen sich die Frage, ob die Pager, «eigens dafür bestimmt und gebaut waren, Sprengstoff zu enthalten.»