Der Aargau braucht keine Kantonalbank – warum er sie trotzdem behalten sollte
Heute gehört die Aargauische Kantonalbank zu 100 Prozent dem Kanton. Über 130 Millionen Franken lieferte die AKB zuletzt in die Staatskasse ab, auch 2023 und 2022 waren es mehr als 100 Millionen Franken. Nun verlangen die Handelskammer und der Gewerbeverband, die AKB müsse verkauft werden. Können die Wirtschaftsverbände nicht rechnen?
Sie argumentieren, der Kanton müsse keine Bank betreiben, es gebe genug private Geldhäuser. Sie warnen vor Wettbewerbsverzerrungen, weil die AKB eine Staatsgarantie hat. Beides trifft zu, doch wer würde eine Beteiligung verkaufen, die erfolgreich und solid geschäftet, jährlich einen satten Ertrag abwirft und nach dem CS-Aus markant Kunden gewonnen hat?
Finanziell braucht der Aargau die AKB nicht, die Steuereinnahmen des Kantons sind viel höher als die Ablieferung der Bank. Zuerst fordern die Wirtschaftsverbände eine Teilprivatisierung. Das würde einen Verkaufserlös bringen, dafür würde die Gewinnausschüttung sinken. Wenn der Kanton die Mehrheit des Aktienkapitals behält, müsste er bei Problemen dennoch einspringen.
Die Forderung der Verbände basiert auf einer Wirtschaftsstudie. Demnach könne die Teilprivatisierung erwogen werden, ein AKB-Verkauf wird nicht empfohlen. Nötig seien eine strenge Überwachung der Bankgeschäfte, gesetzliche Vorgaben und eine klare Eigentümerstrategie. Regeln statt verkaufen: Das klingt weniger spektakulär, ist aber wohl mehrheitsfähiger.