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Polizei bietet Sicherheitsfirma ins Kantonsspital Aarau auf – doch die Angestellten hatten keine Bewilligung

Die Kantonspolizei hat zur Überwachung einer Person eine Firma beigezogen. Wer solche Aufgaben übernimmt, muss gewisse Voraussetzungen erfüllen.

Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat mittels Strafbefehl den Geschäftsführer einer Sicherheitsfirma gebüsst. Das Unternehmen ist praktisch in der ganzen Schweiz tätig und bietet auch Dienstleistungen für Private und Unternehmen an.

Der Vorfall, der zur Strafe führte, ereignete sich im Juni diesen Jahres, als die Kantonspolizei Aargau die Firma aufbot, um eine Person im Kantonsspital Aarau zu überwachen. Warum diese Person überwacht werden musste und warum die Aufgabe nicht durch die Polizei selbst wahrgenommen wurde, dazu steht nichts im Strafbefehl. Zwei Personen wurden für den Einsatz aufgeboten.

Im Aargauer Polizeigesetz ist geregelt, dass manche «gewerbsmässig ausgeübten Tätigkeiten privater Sicherheitsdienste» einer Bewilligungspflicht unterstehen. Dazu zählt auch die Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben im Auftrag des Kantons oder von Gemeinden. Deshalb wäre der Geschäftsführer verpflichtet gewesen, die Angestellten vor ihrem ersten Einsatz bei der Fachstelle SIWAS der Kantonspolizei Aargau zu melden. Weil er das nicht gemacht hat, muss der Beschuldigte eine Busse von 400 Franken bezahlen, hinzu kommen Strafbefehlsgebühren von 500 Franken.

Sicherheitsdienst kann verschiedene Aufgaben übernehmen

Es ist also so, dass die Kantonspolizei private Unternehmen aufbieten kann, um Aufgaben zu übernehmen, gleichzeitig ist auch die Meldestelle bei ihr angesiedelt. Werden sämtliche Angestellte überprüft? «Die Überprüfung erfolgt für sämtliche private Sicherheitsdienste, die im Kanton Aargau tätig werden, ohne besonderes Schwergewicht im Rahmen der täglichen polizeilichen Arbeit», erklärt Bernhard Graser, Mediensprecher der Kantonspolizei Aargau.

Mit wie vielen Sicherheitsdiensten die Kantonspolizei zusammenarbeite, lasse sich nicht beantworten, sagt Graser. «Es können sich verschiedene Aufgabenfelder ergeben, bei denen ein privater Sicherheitsdienst beigezogen werden kann – von Bewachungsaufgaben bis zum Verkehrsdienst.»

Aufgrund der unterschiedlichen Konstellationen, bei denen es zu einer Zusammenarbeit mit einem privaten Sicherheitsdienst kommen könne, sei es auch nicht möglich, eine aussagekräftige Statistik zu führen. Auch, wie oft die obligatorische Meldung vergessen geht, könne er nicht beziffern, sagt Graser. «Die Meldepflicht wird jedoch grundsätzlich gut eingehalten.»