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«Vermeidbares Leid»: Aargauer Polizisten sollen verletzte Wildtiere töten dürfen

Im Kanton Aargau dürfen nur Jagdaufseher Wildtiere erlösen, die bei einem Verkehrsunfall verletzt wurden. SP-Grossrat Daniel Mosimann will das ändern.

750 Rehe, 782 Füchse und 325 Dachse – die drei Wildtiere sind im Aargau im vergangenen Jahr am häufigsten Opfer eines Verkehrsunfalls geworden, wie die kantonale Jagdstatistik ausweist. Teilweise sterben sie bei einer Kollision, teilweise bleiben sie verletzt liegen oder laufen weg. In diesen Fällen rückt im Aargau der Jagdaufseher des zuständigen Reviers aus, um das Tier von seinem Leiden zu erlösen.

Diese Organisation im Milizsystem habe sich bewährt, konstatiert Daniel Mosimann (SP) in einer neuen Interpellation, die er zusammen mit Matthias Betsche (GLP), Thomas Baumann (Grüne) sowie Colette Basler (SP) beim Regierungsrat eingereicht hat. «Die Jagdaufseher kennen das Wild, verfügen über die richtigen Mittel für eine rasche Nottötung und können gegebenenfalls auch eine Nachsuche organisieren.»

Daniel Mosimann ist Grossrat und Stadtammann von Lenzburg.
Bild: Dlovan Shaheri

Nichtsdestotrotz sehen die Grossrätinnen und Grossräte eine Möglichkeit, das System zu verbessern. Denn oft seien Polizistinnen und Polizisten zuerst an der Unfallstelle: Wenn sie die Unfallstelle sichern oder sie es selbst waren, die das verletzte Tier gefunden haben. Das kommt beispielsweise bei einer Fahrerflucht vor.

Polizistinnen müssen auf Jagdaufseher warten

Die Polizisten dürfen verletzte Wildtiere allerdings selbst in «einfachen Fällen» nicht töten und von ihrem Leiden erlösen, schreibt Mosimann. Sie müssen dies in jedem Fall der Jagdaufsicht überlassen und auf diese warten.

«Diese Regelung verursacht vermeidbares Tierleid», schreibt Daniel Mosimann in seinem Vorstoss. Dabei sei eine andere Lösung möglich. Mosimann verweist auf den Kanton Bern. Dort rückte die Wildhut bei Wildunfällen gar nicht erst aus. Stattdessen kann die Polizei Nottötungen selbst vornehmen.

Mosimann fragt den Regierungsrat in seiner Interpellation, warum die Polizei im Aargau Wildtiere in einfachen Fällen nicht selbst erlösen könne. Und ob er sich vorstellen könnte, dass die Polizei Nottötungen selbst vornehmen könnte.

Darüber hinaus will er Zahlen: Wie oft Nottötungen im Kanton Aargau pro Jahr vorkommen, wie oft bei Wildunfällen die Polizei vor den Jagdaufsehern vor Ort ist und wie lange es durchschnittlich dauert, bis ein Jagdaufseher dort ist, wenn er von der Polizei aufgeboten worden ist.