Drohender Prämienschock: Fünf Tipps, wie Sie bei der Krankenversicherung mehrere hundert Franken sparen können
Für dieses Jahr hatder inzwischen abgetretene Bundesrat Alain Berset im letzten September eine Erhöhung der Krankenkassenprämien von durchschnittlich 8,7 Prozent angekündigt. Im kommenden Jahr dürften die Prämien aller Voraussicht nach weiter ansteigen. Wie hoch der Anstieg genau ausfällt, wird Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider als neue Innenministerin erstmals heute Nachmittag bekannt geben.
Bislang gehen Prognosen von einem weiteren Anstieg im mittleren einstelligen Prozentbereich aus. Der Krankenkassenverband Santésuisse beispielsweise rechnet für kommendes Jahr mit einem Prämienanstieg um mindestens fünf Prozent, wie er bereits früher mitgeteilt hat. Höher liegt die Prognose des Online-Vergleichsdienst Comparis mit einem Plus von sechs Prozent. Gleich mit plus sieben Prozent rechnet dessen Konkurrent Bonus.ch.
Unabhängig davon, wie hoch im Detail der Prämienanstieg 2025 ausfallen wird, haben wir Ihnen fünf Tipps zusammengestellt, wie Sie als Versicherte mit einfachen Kniffen bei den Prämien rasch mehrere hundert Franken pro Jahr sparen können.
Wählen Sie ein Sparmodell: Je stärker Sie Ihre freie Arztwahl einschränken, desto höher ist der Rabatt. Mit Managed-Care-Modellen lassen sich unnötige Behandlungen vermeiden. Bei Telefonmodellen rufen Sie im Krankheitsfall zuerst ein Callcenter an. Medizinisch geschultes Personal klärt Sie darüber auf, was Sie tun müssen und ob Sie einen Arzt aufsuchen sollen. Sie können auch einen Hausarzt oder eine Gruppenpraxis (HMO) als Anlaufstelle wählen. Entscheiden Sie sich für die freie Arztwahl, fällt die Prämie deutlich höher aus.
Wählen Sie eine passende Franchise: Wer seine Franchise von 300 auf 500 bis 2500 Franken erhöht, kann mehrere hundert Franken pro Jahr sparen. Ob sich das erhöhte Risiko für Sie auszahlt, erfahren Sie auf denWebsites der Internetvergleichsdienste. Wer seine Franchise erhöht, sollte aber den entsprechenden Betrag (bis 2500 Franken) plus den maximal möglichen Selbstbehalt von 700 Franken angespart haben. Eine hohe Franchise rechnet sich meist nur für Gesunde. Für kleine Kinder sollten keine Franchisen gewählt werden. Sie sind zu oft krank. Wer auf 2024 die Franchise erhöhen möchte, kann dies der Kasse bis Mitte Dezember mitteilen. Wer eine tiefere Franchise wählt, muss dies früher melden.
Klären Sie die Unfalldeckung ab: Arbeiten Sie mehr als acht Stunden pro Woche für den gleichen Arbeitgeber, sind Sie automatisch gegen Unfall versichert. Daher können Sie diese Deckung in der Grundversicherung ausschliessen.
Bezahlen Sie Ihre Prämien im Voraus: Wer die Prämien jährlich oder halbjährlich bezahlt, erhält je nach Versicherung bis zu zwei Prozent des Rechnungsbetrags als Skonto. Allerdings bieten nicht alle Versicherer diese Möglichkeit an.
Klären Sie den Anspruch auf Prämienverbilligung ab: Personen mit einem tiefen Einkommen haben Anrecht auf Prämienverbilligungen des Wohnkantons. Informationen darüber erhalten Sie bei den Sozialdiensten oder kantonalen Ausgleichskassen.
Auf zwei Dinge müssen Sie zusätzlich achten: Pünktlichkeit und Zusatzversicherung
Zögern Sie nicht, den Versicherer zu wechseln, wenn Sie damit Geld sparen können: Jede Kasse muss Sie in die Grundversicherung aufnehmen und jede Kasse muss per Gesetz dieselben Leistungen vergüten. Die per Einschreiben versandte Kündigung sollte spätestens am 30. November beim jetzigen Versicherer eintreffen.
Achtung: Wer für eine wichtige Behandlung eine Kostengutsprache der Versicherung erhalten hat, sollte auf einen Wechsel in diesem Jahr verzichten. Es ist nicht garantiert, dass die neue Versicherung die Einschätzung für eine Kostengutsprache teilt.
Der Wechsel der Grundversicherung tangiert bestehende Zusatzversicherungen nicht. Beide Versicherungen können bei zwei unterschiedlichen Anbietern abgeschlossen werden. Wer aber seine Zusatzversicherung künden will, der muss beachten, dass hier andere Regeln gelten. Eigentlich hätte das Kündigungsschreiben hier bis zum 30. September verschickt werden sollen. Schlägt die Zusatzversicherung hingegen auf, dann haben die Versicherten nach dem Erhalt des entsprechenden Bescheids 30 Tage Zeit, um den Vertrag zu künden.
Bei der Zusatzversicherung ist anders als bei der Grundversicherung der Wechsel nicht gewährleistet: Hier können die Kassen entscheiden, ob sie einen Patienten aufnehmen – oder nicht. Es lohnt sich daher, dies vorgängig abzuklären und die aktuelle Zusatzversicherung erst zu künden, wenn der neue Vertrag besiegelt ist.
Im Zweifel gilt: Die obligatorische Grundversicherung deckt alles wichtige ab, eine Zusatzversicherung brauchen Sie nicht.