Influencer müssen Werbung nicht besser kennzeichnen – Parlament lehnt Instagram-Polizei ab
Der Nationalrat will keine strengeren Regeln für Influencer. Mit grosser Mehrheit hat er am Donnerstag einen Vorstoss von Farah Rumy (SP/SO) abgelehnt. Dabei ging es darum, dass Werbung auf Social Media konsequenter deklariert werden müsste. Zwar ist das heute eigentlich bereits Pflicht, wird aber in vielen Fällen nicht eingehalten.Das haben Recherchen auch dieser Zeitung aufgezeigt.Mit solchen Kooperationen verdienen Influencerinnen und Influencer oftmals ihr Geld. Es ist längst ein Millionengeschäft – auch in der Schweiz.
Bundesrat Guy Parmelin verwies in seiner Stellungnahme darauf, dass es heute bereits eine Beschwerdestelle gebe. Die Schweizerische Lauterkeitskommission. An diese könnten sich alle wenden, die etwas zu beanstanden hätten. Diese Kommission wird erst aufgrund von Beschwerden aktiv.
Werbung muss nicht immer als Werbung gekennzeichnet werden
Zudem hat sich in der Kommission der Massstab durchgesetzt, dass Werbung dann nicht als Werbung gekennzeichnet sein muss, wenn «eine durchschnittlich aufnahmefähige Person erkennt, dass es sich um Werbung handelt», wie Philipp Kutter auf Anfrage gegenüber dieser Zeitung sagt. Der Nationalrat ist Präsident der Lauterkeitskommission. Auch für ihn genügen die aktuellen Regeln.
Rumy hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass oft Kinder und Jugendliche die Zielgruppe solcher Influencer seien. Und genau diese seien leichter manipulierbar und würden oft nicht merken, dass es sich um Werbung handelt. «Das Problem ist, dass solche Influencer häufig beispielsweise unrealistische Schönheitsideale und Körperbilder verbreiten, die bei Kindern und Jugendlichen grossen psychischen Druck erzeugen können», so Rumy.
Müsste Werbung konsequent gekennzeichnet werden, so würden die Beiträge einen Teil des Reiz verlieren. «Es braucht viele Schutzmechanismen, um junge Menschen im digitalen Bereich vor irreführender Werbung und potenziell gefährlichen Produkten zu schützen», argumentierte Rumy erfolglos. Der Nationalrat lehnte ihre Motion mit 117 zu 69 Stimmen ab.