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700 Franken für eine Todesbescheinigung: Oseara AG in der Kritik wegen überhöhter Preise

Seit dem Konkurs der Mobilen Ärzte ist die Oseara AG im Kanton Aargau unter anderem für das Ausstellen von Todesbescheinigungen zuständig. Angehörige von Verstorbenen beklagen sich über horrende Rechnungen. Doch es gibt gute Nachrichten für sie.

Kurz vor Weihnachten 2023 erfuhr das Gesundheitsdepartement vom Konkurs der Mobile Ärzte AG. Die Firma war unter anderem für Tätigkeiten zuständig, die früher von Amtsärzten ausgeführt wurden. Mit der Oseara AG hat der Kanton schnell eine neue Lösung gefunden.

Diese Firma steht nun ebenfalls in der Kritik. Wie der «Beobachter» berichtete, haben offenbar mehrere Angehörige von Verstorbenen hohe Rechnungen für das Ausstellen von Todesbescheinigungen erhalten.

Gemäss Website des Kantons werden Todesbescheinigungen in erster Linie von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten ausgestellt. Mit dem Dokument wird der Tod einer Person medizinisch bestätigt. Beispielsweise wird aufgeführt, wann jemand gestorben ist und ob es sich um einen natürlichen oder unnatürlichen Tod handelt. In Situationen, in denen weder die Hausärztin oder der Hausarzt noch der ambulante ärztliche Notfalldienst verfügbar seien, könne die Oseara AG auch Todesbescheinigungen ausstellen, liest man auf der Website.

120 Personen haben eine Rechnung von 700 Franken erhalten

Im Artikel im «Beobachter» geht es um eine Frau, deren Ehemann im April 2024 in einem Aargauer Altersheim gestorben ist. Ein halbes Jahr später habe sie von der Oseara AG eine Rechnung von 700 Franken für die Todesbescheinigung – plus 5 Franken Porto – erhalten. Das ist viel Geld für das Ausfüllen eines vorgedruckten Standardformulars. Es gebe weitere vergleichbare Fälle, schreibt der «Beobachter».

Todesbescheinigungen sind als eigene Position im Tarmed-Tarifsystem geregelt. Hinzu kommen Besuchszeit, Wegentschädigung sowie allfällige Nacht- und Wochenendzusätze. Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand. Laut Beobachter mussten andere Hinterbliebene lediglich zwischen 245 und 350 Franken zahlen – halb so viel wie bei der Oseara AG.

Auf Anfrage der AZ heisst es vom Departement Gesundheit und Soziales des Kantons (DGS), man sei Ende August erstmals durch einen Hinterbliebenen über eine Rechnung von 705 Franken informiert worden. Auf Rückfrage habe Oseara mitgeteilt, dass es sich beim geforderten Betrag um einen Pauschalbetrag handle. Eine Rechnung dieser Art haben laut DGS rund 120 Personen erhalten.

Oseara AG schafft Pauschalbeträge ab

In der Folge wollte der Kanton von der Oseara AG wissen, wie sich der in Rechnung gestellte Betrag erklären lässt. Diese habe darauf schriftlich bestätigt, alle Rechnungen für Todesfeststellungen individuell nach Tarmed-Tarif anzupassen und nicht mehr den Pauschalbetrag einzufordern. «Die neuen Rechnungen können je nach Einsatz höher oder tiefer ausfallen. Falls die korrigierte Rechnung gemäss Tarmed-Tarif höher als 705 Franken ausfällt, verzichtet die Oseara AG aus Kulanz auf eine Nachforderung», teilt das DGS mit. Falle die Rechnung tiefer aus, werde die Differenz zurückerstattet.

Einige der Angehörigen haben inzwischen einen Anruf von Oseara erhalten und wurden über den Fehler informiert. Das geht sowohl aus dem Artikel als auch aus der Antwort des Kantons hervor. Die Oseara AG habe die verschickten Rechnungen für nichtig erklärt. Laut dem Gesundheitsdepartement hat sie bereits Geld zurückerstattet. Es seien jedoch noch «Rückmeldungen zu Kontoangaben» notwendig, bevor weitere Rückerstattungen erfolgen könnten.

Bis kommenden Freitag werde die Oseara AG an alle Betroffenen ein Entschuldigungsschreiben versenden. Auf die Frage, wie die Zusammenarbeit grundsätzlich weitergehe, antwortet der Kanton nüchtern: «Die vom Departement Gesundheit und Soziales eingeforderte Korrektur der besagten Rechnungen hat die Oseara AG veranlasst und umgesetzt.»