Wundermittel gegen AHV-Geldsorgen? Bundesrat erteilt Finanztransaktionssteuer eine Absage
Die Idee hatte grosse Hoffnungen geweckt: Die AHV-Geldsorgen könnten auf elegante Weise gelöst werden mit einer Mini-Steuer, die niemanden wirklich schmerzt. Falls es gelinge, sagte Mitte-Ständerat Beat Rieder vor zwei Jahren im Parlament, «hätten wir eine Möglichkeit, uns bei der nächsten AHV-Revision nicht immer gegenseitig die Köpfe wegen Rentenalter, Mehrwertsteuerprozenten und so weiter einzuschlagen».
Um das drohende Loch in der AHV-Kasse zumindest teilweise zu stopfen, soll – so die Idee – eine neue Quelle erschlossen werden: eine Finanzmarkttransaktionssteuer. Auf Antrag von Rieder forderte der Ständerat den Bundesrat auf, in einem Bericht aufzuzeigen, wie eine solche Steuer aufgebaut sein müsste, um die AHV mittel- und langfristig zu finanzieren.
Rieder brachte den Vorschlag ein, noch bevor das Stimmvolk der 13. AHV-Rente zustimmte. Wegen der demografischen Entwicklung zeichnet sich seit längerem ab, dass die AHV in Schieflage geraten wird, wenn nichts dagegen unternommen wird.
Eine Mini-Steuer, die Milliarden generiert?
Eine zusätzliche Einnahmequelle wäre also hochwillkommen. Hier kommen die Steuern auf Finanztransaktionen ins Spiel, also zum Beispiel beim Handel mit Wertpapieren. Die Idee klingt bestechend: Weil es um grosse Summen gehe, genüge eine kleine Steuer, sagen die Befürworter. Rieder umschrieb es einmal so: Man würde auf jeder Börsentransaktion eine Ministeuer im Promillebereich erheben, die dann Milliardenerträge generieren würde.
Der Bundesrat erteilt dem Ansinnen nun aber eine klare Absage. In einem am Mittwoch verabschiedeten Bericht verweist er darauf, dass die Schweiz bereits heute zwei Finanztransaktionssteuern kennt: die Emissions- und die Umsatzabgabe. Die Erträge daraus beliefen sich durchschnittlich auf insgesamt 1,55 Milliarden Franken pro Jahr. Im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt generiere die Schweiz damit höhere Erträge als Frankreich, Italien und Spanien, die ähnliche Steuern kennen, hält der Bundesrat fest.
Theoretisch möglich wäre, diese bestehenden Steuern auszubauen. Zum Beispiel, indem der Steuersatz erhöht oder Ausnahmen abgeschafft würden. Davon gibt es zahlreiche – die es aber braucht, wie es im Bericht heisst: «Die Umsatzabgabe ist von Ausnahmen geprägt, um sicherzustellen, dass der Schweizer Finanz- und Börsenplatz wettbewerbsfähig bleibt.»
Rieder will nachlegen
Eine andere Option wäre, neue Finanztransaktionssteuern einzuführen, zum Beispiel auf Neuhypotheken – was allerdings die Hypotheken verteuern würde. Der Bundesrat hält das alles für keine gute Idee. Die Nachteile überwiegen aus seiner Sicht: Finanztransaktionssteuern schnitten im Hinblick auf Steuergerechtigkeit schlecht ab, argumentiert er. Zudem könnte der Schweizer Finanzplatz an Attraktivität verlieren. Gleichzeitig sei das Ertragspotenzial beschränkt.
Mitte-Ständerat Rieder hält trotz des abschlägigen Fazits des Bundesrats an der Idee fest. Es gebe mehrere offene Punkte, erklärt er. Ins Detail gehen will er noch nicht: Erst wolle er den Bericht analysieren und sich mit Fachleuten austauschen. Klar sei aber bereits, dass er basierend auf diesem Bericht einen präzisen Vorstoss zur Finanztransaktionssteuer einreichen werde, sagt er: «Ich werde auf keinen Fall aufgeben.»