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Vergewaltigung habe kurz gedauert: Täter wollte deswegen tiefere Strafe – und blitzt vor höchstem Gericht ab

Dreieinhalb Jahre unbedingt: Zu dieser Strafe verurteilte das Kantonsgericht Wallis einen Vergewaltiger. Da die Tat nicht lange gedauert habe, wollte der Mann eine mildere Strafe. Das Bundesgericht hat jetzt seine Beschwerde abgewiesen.

Der Mann war auf dem Heimweg von einer Bar im Kanton Wallis, als er im Jahr 2023 eine Frau überwältigte und vergewaltigte. Nach einigen Minuten gelang es dem Opfer, um Hilfe zu rufen. Der Täter flüchtete, wurde aber später gefasst.

In diesem Jahr verurteilte ihn das Bezirksgericht Martigny und Saint-Maurice zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten, die Hälfte davon unbedingt. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein, worauf das Kantonsgericht die Strafe auf dreieinhalb Jahre unbedingt erhöhte.

Der Täter wehrte sich gegen das höhere Strafmass mit Verweis auf einBundesgerichtsurteilaus dem Jahr 2023.Darin heisst es, dass die relativ kurze Dauer einer Vergewaltigung schuldmindernd zu berücksichtigen sei.

Im Urteil zum Walliser Fall stellt das Bundesgericht nun klar: Die Dauer einer Vergewaltigung darf keinesfalls zu Gunsten des Täters als mildernder Umstand gewürdigt werden. Das Bundesgericht rüffelt sich selber und schreibt, der isolierten und unangemessenen Formulierung zur «relativ kurzen Dauer» einer Vergewaltigung vom letzten Jahr komme für die Rechtsprechung keine Bedeutung zu. Die Dauer eines sexuellen Übergriffs stehe in keinem Zusammenhang mit der Schwere der Verletzung des geschützten Rechtsguts. Umgekehrt spreche indes nichts dagegen, das Strafmass zu erhöhen, wenn die Dauer einer Tat auf eine umso höherer kriminelle Energie schliessen lasse.