Bundesrat hält nicht viel von Feuerwerks-Initiative – nun darf sich das Parlament äussern
Silvester, 1.-August-Feiern oder auch grosse Stadtfeste wie etwa die Badenfahrt werden oft mit umfassenden Feuerwerk-Shows umrahmt. Das passt aber nicht allen. Über 137’000 Menschen haben die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» unterschrieben. Diese möchte Menschen und Tiere vor Knalllärm schützen. Und zwar, indem sie den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, verbietet.
Der Bundesrat lehnt die Initiative ab.Das ist bereits im Januar dieses Jahres bekannt geworden. Nun hat er die entsprechende Botschaft verabschiedet und das Parlament wird sich dazu noch äussern können. Der Bundesrat hält fest, die Annahme der Initiative wäre ein Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit von Firmen, welche Feuerwerkskörper produzieren, importieren, handeln oder gewerbemässig verwenden.
Hinter der Initiative steht ein Komitee umRoman Huber, ehemaliger Journalist und Inhaber einer Hundeschule. Es gehe ihm damit um den Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt, argumentierte der Aargauer bei der Lancierung.
Auch namhafte Organisationen unterstützen das Volksbegehren wie die Stiftung für das Tier im Recht, die Tierschutzorganisation Vier Pfoten, die Fondation Franz Weber, der Schweizer Tierschutz, die Lärmliga oder der Schweizer Vogelschutz Birdlife.
«Ein grosser Teil der Bevölkerung hat genug vom unnötigen Abbrennen von Feuerwerk mit Knalleffekten.Eine repräsentative Umfrage von «watson» zeigt, dass 76 Prozent der Schweizer Bevölkerung lautes Feuerwerk für Private verbieten wollen. Der Bundesrat nimmt die Bedürfnisse der Bevölkerung offensichtlich nicht ernst», lässt sich etwa Gabriela Suter, SP-Nationalrätin aus dem Kanton Aargau und Präsidentin der Lärmliga Schweiz, in einer Mitteilung zitieren.
Dem Bundesrat geht die Initiative aber zu weit. Zwar sei er sich bewusst, dass lärmerzeugendes Feuerwerk negative Auswirkungen auf die Umwelt oder auf Menschen und Tiere haben kann. Diese Auswirkungen seien allerdings zeitlich und örtlich begrenzt. «Für viele Menschen gehört das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zur Tradition», fügt er an.
Überdies verfügten Kantone und Gemeinden bereits heute über die Rechtsgrundlagen, um den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerk bei Bedarf einzuschränken. Davon würden auch «viele Städte und Gemeinden» Gebrauch machen, indem sie die Verwendung zeitlich und/oder örtlich einschränken oder eine Bewilligung voraussetzen, schreibt die Landesregierung abschliessend.(chm)