Halbierung der Wertfreigrenze: Einfach, aber nicht sinnvoll
Der Bundesrat halbiert ab Neujahr die Wertfreigrenze für mitgebrachte Waren von 300 auf 150 Franken pro Person. Erklärtes Ziel: die Einschränkung des Einkaufstourismus. Eine einfache Massnahme, befürwortet von der Mehrheit der Kantone und Wirtschaftsvertretern. Doch ist sie auch sinnvoll? Eher nicht. Denn für Bewohnerinnen und Bewohner in Grenznähe dürfte sich kaum etwas ändern. Notfalls fährt man einmal mehr «rüber» – oder packt die ganze Familie ins Auto. Mehrverkehr statt weniger Einkaufstourismus ist die Folge. Das Chaos an den Zollämtern dürfte sich vergrössern, müssen doch mehr Personen abrechnen.
Stossend ist auch, dass die «Quickzoll»-App, die eine einfache Abwicklung ohne Wartezeiten erlaubt, bloss den regulären Steuersatz von 8,1 Prozent kennt. Der reduzierte Satz, beispielsweise für Lebensmittel, kann vorerst nicht angewandt werden,Nutzer zahlen also zu vielSteuern. So kann man den Einkaufstourismus zwar unattraktiver machen, doch gleichzeitig bindet man Arbeitskräfte, die in der Grenzsicherung besser eingesetzt wären.
Der Einkaufstourismus ist, gerade für grenznahes Schweizer Gewerbe, ein Problem. Doch mit einer Vergällungsstrategie, die zudem noch leicht zu umgehen ist, löst man dieses nicht. Dazu bräuchte es politische Massnahmen, um gegen die teils noch immer überrissenen Preise von Importprodukten vorzugehen. Das ist mühsamer als Symptombekämpfung – aber die einfachsten Lösungen sind häufig eben nicht die besten.