Weil die Zufahrt nicht gesperrt war: Töff-Stuntfahrer und sein Sohn werden gebüsst
Sie trainierten, wie sie dies oft tun. Auf dem Vorplatz einer Firma in Kölliken zogen Vater und Sohn am Abend des 26. Dezember 2023 mit ihren Motorrädern ihre Kreise. Vielleicht stehend auf den Hinterreifen, wie sie sich in den sozialen Medien präsentieren, vielleicht driftend, vielleicht beide auf dem gleichen Töff, der Sohn sitzend und mit Rücklage, der Vater auf dem Sitz stehend, das Vorderrad hoch in den Himmel gerichtet. Jedenfalls auffällig. So auffällig, dass eine vorbeifahrende Polizeipatrouille zwischen den schlichten Industriebauten auf sie aufmerksam wurde.
Die beiden Polizisten bogen bei der nächsten Gelegenheit ab ins Industrieviertel, fuhren ans Ende der Strasse zum Vorplatz und konfrontierten Vater und Sohn, den 37-jährigen Töff-Stuntfahrer und den 13-jährigen Jugendlichen. Es kam zur Diskussion, die Polizisten baten erst den Vater zum Alkoholtest, dann den Sohn. 0,0 zeigte der Test bei beiden an.
So schildert die Familie am Telefon, was sich Ende des vergangenen Jahres abgespielt hat. Vater Cédric Hiltebrand geniesst in der Szene eine gewisse Bekanntheit. Regelmässig tritt er an Events mit Akrobatikfahrten auf. Videos und Bilder auf Instagram zeigen seine Kunststücke, die er mit breiten Hosen auf einem bunten Motorrad vorführt.
Sein 13-jähriger Sohn Noel tritt in seine Fussstapfen. Und auch der Rest der Familie ist motorradbegeistert, wie die Familie in einemfrüheren Interview erzählte: Bereits der achtjährige Mason übt Tricks. Freundin Nadine Rauber ist Beifahrerin an den Auftritten.
Nun ist Hiltebrand von der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm per Strafbefehl verurteilt worden. Das Delikt: fahrlässige Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz. Er muss eine Busse von 1600 Franken bezahlen. Verstösst er in den kommenden drei Jahren gegen ein Gesetz, muss er eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 140 Franken bezahlen.
Die Motorräder waren nicht strassentauglich
«Die beiden Fahrzeuge waren nicht eingelöst», schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrer Begründung. Bei den beiden Motorrädern fehlten Haftpflichtversicherung, Fahrzeugausweise, Kontrollschilder, Scheinwerfer und Rücklicht. Doch so einfach, wie sich dieser Fall im Strafbefehl liest, entpuppt er sich beim näheren Hinsehen nicht.
Dass ihre Motorräder nicht strassentauglich waren, ist Hiltebrand durchaus bewusst. Zehn Monate nach dem Vorfall ärgert er sich noch immer. «Unsere Töffs sind für Stuntshows umgebaut. Sie sind auf Geschicklichkeitsfahrten ausgelegt», sagt der Stuntfahrer am Telefon. Für ihn ist klar: Das Fahren auf dem Hinterrad gehört nicht auf die Strasse. «Deshalb trainieren wir ja auch mit Erlaubnis auf einem Firmenplatz.»
Das Problem: Auch auf dem Firmenplatz gilt das Strassenverkehrsgesetz. Denn die Verkehrsregeln gelten nicht nur auf Autobahnen, Hauptstrassen oder Quartierwegen, sondern auch auf Parkplätzen, Zufahrten oder gar Privatstrassen.
Zentral ist nicht, wer der Besitzer einer Strasse ist, sondern ihre Zugänglichkeit. Sobald eine Strasse öffentlich für andere Verkehrsteilnehmer erreichbar ist, gilt das Strassenverkehrsgesetz. So auch auf dem Platz der Firma. Anders wäre der Fall, wäre der Platz mit einem Tor abgesperrt.
«Uns war das nicht bewusst», sagt Hiltebrand. Er findet das Vorgehen der Polizei weiterhin etwas übertrieben. Insbesondere weil der Firmenplatz in einer Sackgasse in einem abgelegenen Industriegebiet liegt. Er trainiert nun aber weiter wie zuvor. Zieht seine Kreise auf dem Firmenparkplatz, mal auf dem Hinterrad, mal driftend, stets akrobatisch. Nun aber hat die Stunt-Familie die Zufahrt mit zwei Gittern abgesperrt.