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Die Hüllen müssen fallen: Das Burkaverbot gilt ab kommendem Jahr

Wer sein Gesicht im öffentlichen Raum verhüllt, muss künftig mit einer Ordnungsbusse rechnen. Der Bundesrat hat aber einige Ausnahmeregeln beschlossen.

Ab dem kommenden Jahr ist es in der Schweiz an öffentlichen Orten verboten, sein Gesicht zu verhüllen. Der Bundesrat setzt das entsprechende Gesetz und Verordnungen per 1. Januar 2025 in Kraft. Damit wird die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» umgesetzt – auch bekannt als Burkaverbots-Initiative.

Wer trotzdem sein Gesicht verhüllt, muss mit einer Busse von bis zu 1000 Franken rechnen. So hohe Beiträge werden aber nur fällig, wenn sich die gebüsste Person weigert, die verhängte Ordnungsbusse zu bezahlen – diese beträgt bei einem Verstoss gegen das Verhüllungsverbot 100 Franken und kann direkt vor Ort bezahlt werden.

Keine Bussen an der Fasnacht

Davon betroffen sind nicht nur religiöse Verschleierungen, sondern auch anderweitige Verhüllungen des Gesichtes. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen. So findet das Gesichtsverhüllungsverbot etwa «in Flugzeugen sowie in diplomatischen und konsularischen Räumlichkeiten keine Anwendung», wie es in der Mitteilung des Bundesamt für Justiz (BJ) heisst. Ausserdem bleibe die Gesichtsverhüllung aus Gründen der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums erlaubt. An der Fasnacht müssen also Maskierte keine Bussen fürchten.

Ausnahmen gibt es auch für Demonstrationen. «Wenn Gesichtsverhüllungen im öffentlichen Raum zur Ausübung dieser Grundrechte für den eigenen Schutz notwendig sind, sollen sie zulässig sein», so das BJ. Allerdings braucht es dafür eine vorgängige Bewilligung der Behörden und die öffentliche Sicherheit dürfe nicht beeinträchtigt werden.

Das Schweizer Stimmvolk hat die Volksinitiative im März 2021 nach einem intensiven Abstimmungskampf knapp mit 51,2 Prozent angenommen. Das nötige Ständemehr erreichte die Vorlage, die vom islamkritischen Egerkinger Komitee eingereicht wurde, deutlich. Einzelne Kantone, darunter das Tessin, kennen ein entsprechendes Gesichtsverhüllungsverbot schon länger.