Künftig können Sie sich nachträglich in die Säule 3a einkaufen – aber nur unter gewissen Bedingungen
In Zukunft können Beitragslücken bei der Säule 3a nachträglich geschlossen werden. Das hat das Parlament beschlossen – gegen den Willen des Bundesrats. Nun hat dieser die genauen Regeln für den nachträglichen Einkauf festgelegt. Er setzt auf eine restriktive Umsetzung.
Was ändert sich?
Es geht um die dritte Säule der Altersvorsorge, in die freiwillig eingezahlt werden kann, genauer: die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a). Bisher gibt es keine Möglichkeit, Beitragslücken in der Säule 3a nachträglich zu schliessen. Künftig können Erwerbstätige, die in einem Jahr nichts oder weniger als den Maximalbetrag einbezahlt haben, das bis zu zehn Jahre später noch nachholen. Diese Einkäufe können – wie die ordentliche Einzahlung in die Säule 3a – von den Steuern abgezogen werden. Dadurch soll die individuelle Vorsorge gestärkt werden.
Ab wann gelten die neuen Regeln?
Die Verordnungsänderungen treten per 1. Januar 2025 in Kraft. Sie gelten nicht rückwirkend. Das bedeutet: Falls Sie im Jahr 2025 nichts oder nicht den Maximalbetrag einzahlen, dürfen Sie diese Lücke ab 2026 schliessen. Beitragslücken aus früheren Jahren können nicht gestopft werden.
Welche Einschränkungen gibt es?
Ein nachträglicher Einkauf ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Erstens muss die Person über ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz verfügen – und zwar sowohl in dem Jahr, in dem sie sich nachträglich einkauft, als auch in dem Jahr, für das sie Beiträge einbezahlt.
Zweitens ist ein nachträglicher Einkauf nur möglich, wenn gleichzeitig der ordentliche Beitrag für das laufende Jahr vollständig entrichtet wird. Wollen Sie also im Jahr 2026 für 2025 nachzahlen, müssen Sie zuerst den Maximalbetrag für 2026 einzahlen.
Wichtig auch: Sobald Altersleistungen bezogen werden, können keine nachträglichen Einkäufe mehr getätigt werden. Wenn also ein 62-Jähriger mehrere Säule-3a-Konten hat und sich eines auszahlen lässt, sind nachträgliche Zahlungen nicht mehr möglich – auch nicht bei jenen Konten, die er nicht angetastet hat.
Wie viel kann ich nachzahlen?
Der Einkauf ist auf die Höhe des «kleinen Abzugs» limitiert (2025 sind das 7258 Franken). Es muss nicht der Maximalbetrag einbezahlt werden. Allerdings gilt: Es ist nur einmal möglich, für ein bestimmtes Jahr nachträglich einzuzahlen. Es ist also nicht erlaubt, zum Beispiel für 2025 rückwirkend über mehrere Jahre jeweils 1000 Franken einzuzahlen.
Wie viel kostet das Bund und Kantone?
Der Bund schätzt die jährlichen Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer auf 100 bis 150 Millionen Franken. Bei den Einkommenssteuern der Kantone und Gemeinden sollen es gemäss grober Schätzung 200 bis 450 Millionen Franken pro Jahr sein.
Die SP spricht von einem«Steuergeschenk für die Reichsten» – und richtig zufrieden ist niemand. Warum?
Die SP geisselt die Änderung als «Steuergeschenk für die Reichsten». Sie verweist darauf, dass nur 13 Prozent der Steuerpflichtigen die Maximalbeiträge in die Säule 3a einzahlen. Befürworter halten dagegen, dass die rückwirkende Einzahlung dem Mittelstand nütze – die Reichsten hätten gar keine Beitragslücken. Die bürgerlichen Befürworter wiederum hätten sich eine grosszügigere Umsetzung gewünscht, trotz der Steuerausfälle.
Eingebracht hatte den Vorschlag Mitte-Ständerat Erich Ettlin. Er ist mit der Umsetzung des Bundesrats nicht zufrieden – zu restriktiv sei diese; eine «Mini-Lösung», sagt er. Er verstehe zwar die Sorgen wegen zu grosser Steuerausfälle, gleichzeitig habe der Staat aber ein Interesse daran, dass Bürger und Bürgerinnen in ihre Vorsorge investierten.
Ettlin hatte in seiner Motion gefordert, dass auch für Jahre nachbezahlt werden kann, in denen jemand kein AHV-pflichtiges Einkommen hatte. «Gerade für Frauen, die eine Zeit lang kein Erwerbseinkommen hatten, weil sie Erziehungsarbeit leisteten, wäre das wichtig gewesen.» Darauf verzichtet der Bundesrat nun. Zudem sind Einkäufe erstmals für das Jahr 2025 möglich, frühere Lücken lassen sich nicht mehr schliessen.
Wollte der Bundesrat nicht Mehreinnahmen bei der Säule 3a generieren?
Doch: Der Bundesrat plante, den Kapitalbezug der zweiten und dritten Säule steuerlich weniger attraktiv zu machen. Der Vorschlag aus der Feder der Expertengruppe Gaillard löste jedoch Kritik aus.Im Interview mit dieser Zeitung krebste Finanzministerin Karin Keller-Sutter bereits zurück:Ob und wie der Bundesrat den Vorschlag weiterverfolge, entscheide er im Januar. «Es ist etwa auch denkbar, dass auf Änderungen bei der dritten Säule verzichtet wird.»