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Aargauer Katzenzüchter gebüsst, weil er sein Hobby nicht aufgeben wollte

Ein 60-Jähriger wurde gebüsst, weil er trotz Verbot Pixiebob-Katzen züchtete. Ihre Zucht ist umstritten, weil die Rasse einen sehr kurzen Schwanz hat, was für die Tiere ein Handicap darstellt.

Der Veterinärdienst des Kantons Aargau verfügte Ende 2023 über ein Ehepaar, das Pixiebob-Katzen züchtete, ein sofortiges Zuchtverbot. Pixiebob ist eine Hauskatzenrasse, die als ruhig, intelligent und anhänglich beschrieben wird. Seit 2001 existiert die Rasse in Europa, allerdings ist sie wenig verbreitet.

Wegen des extrem kurzen Schwanzes und ihrer bis zu sieben Zehen pro Pfote gilt die Zucht der Tiere als bedenklich. Der Schwanz spielt eine wichtige Rolle für den Gleichgewichtssinn von Katzen, ein verkürzter Schwanz stellt somit ein Handicap dar. Ist er im Verhältnis zum Körper zu kurz, spricht man auch von einer Qualzucht.

Obwohl dem Ehepaar Strafe angedroht wurde, sollten sie weiter züchten, hielt sich zumindest der Mann nicht an das Verbot. Gegen den 60-Jährigen erging ein Strafbefehl. Im Keller fanden die Kontrolleure Ende März in einem Käfig zwei Welpen, die Ende Februar auf die Welt kamen. Diese waren mit ihrer Mutter zusammen. «Die Mutterkatze der beiden Welpen wurde vom Beschuldigten somit, im Wissen um das im November 2023 ergangene Zuchtverbot, nach Kenntnis dieser Verfügung gedeckt», heisst es im Strafbefehl, der kürzlich rechtskräftig wurde.

Wenn Katzen in einem Käfig gehalten werden, muss dieser eine gewisse Grösse aufweisen, ebenso die Auslauffläche. Im Keller des Beschuldigten waren diese Mindestanforderungen nicht erfüllt. Zudem heisst es in den Bestimmungen, dass Katzen bei natürlichen Lichtverhältnissen gehalten werden müssen, was im Keller nicht gegeben war. Den vier Katzen standen zudem keine Kratzmöglichkeiten zur Verfügung.

Bestraft wurden diese Vergehen mit einer Busse von 800 Franken, hinzu kommen Strafbefehlsgebühren von 500 Franken und Polizeikosten von 41 Franken, macht zusammen 1341 Franken.