14 Einsprachen stehen immer noch – Dagmersellen nimmt einen erneuten Anlauf, um seine Gewässer zu schützen
Die Ortsplanungsrevision von Dagmersellen ist seit 2022 grösstenteils unter Dach und Fach. Aber die Festlegung des Gewässerraums, bei dem es zu Nutzungseinschränkungen und den Raum geht, der Bächen, Flüssen und Weihern gesetzlich vorbehalten wird, stiess auf derart viel Widerspruch, dass die Gemeinde den Teilbereich ausgliederte. 14 Einsprachen dagegen konnten bis heute nicht bereinigt werden.
Nun hat die Ortsplanungskommission für den Gemeinderat die Unterlagen nochmals überarbeitet – der Teilzonenplan liegt bis bis 3. Dezember erneut öffentlich auf. Absehbar ist indes, dass damit das letzte Wort in Sachen Gewässerschutz in Dagmersellen nicht gesprochen ist.
Das liegt nicht nur daran, dass mehrere Wasserläufe durchs Siedlungsgebiet von Dagmersellen und Uffikon führen und so zahlreiche Grundeigentümer von den Regelungen betroffen sind. Auch nicht daran, dass die alten Einsprachen zwar bestehen bleiben, man aber zusätzlich neue Eingaben gegen die überarbeitete Vorlage einreichen kann. Sondern es liegt in erster Linie an der Wigger.
Wigger wird bis auf Weiteres ausgeklammert
Die Wigger gilt als Grossgewässer – und um diese tobt ein Rechtsstreit, der sich noch Jahre hinziehen könnte. Der Kanton Luzern hat sich zur Freihaltung eines Landstreifens um die Flüsse eine mögliche Regelung über Baulinien ausgedacht, mit der Gemeinden den Landwirten entgegenkommen können. Diese gewinnen so 10 bis 15 Meter, auf denen sie näher an einen Fluss herangüllen dürfen. Ursprünglich war vorgesehen, die intensive Bewirtschaftung auf der ganzen Breite, die ein Fluss in unverbautem Zustand einnehmen würde, zu verbieten. Dazu wurde die sogenannte Gerinnesohle eines Flusses theoretisch berechnet.
Naturschutzorganisationen halten diese Luzerner Alternativvariante für einen Verstoss gegen Bundesrecht und klagen dagegen (das ZT berichtete). Der Kanton hat daher allen Gemeinden, die wie Dagmersellen auf eine Baulinienlösung setzen möchten, empfohlen, bei Grossgewässern mit der Festsetzung des Gewässerraums zuzuwarten, bis Rechtssicherheit besteht. Dagmersellen hat daher für die Wigger aktuell keinen Gewässerraum festgelegt – dies soll erst später erfolgen. Somit lassen sich auch die Hälfte aller hängigen Einsprachen erst später aus der Welt schaffen, denn die waren gegen den Gewässerraum der Wigger eingegangen, den Dagmersellen im ersten Anlauf noch aufgrund der Gerinnesohle festlegen wollte.
Uffiker Moor ist genügend geschützt
Diskussionen gabs bei der aktuellem Überarbeitung der Vorlage um verschiedene Häuser, die in Dagmersellen dicht an den Hürnbach gebaut sind – namentlich um deren Vordächer, die in den Gewässerraum hineinragen. Der Kanton beharrte darauf, dass dies bei Ersatzbauten unzulässig sei. Der Gemeinderat will diese Häuser jedoch aus denkmalpflegerischen Überlegungen als Härtefälle von Beschränkungen ausnehmen.
Ebenso wollte der Kanton, dass zum Schutz der Weiherlandschaft im Uffikoner-Buchser Moos ein erweiterter Gewässerraum festgelegt wird. Der Dagmerseller Gemeinderat indes findet, dass die bestehenden Schutzbestimmungen genügen. Schliesslich gibts noch die Sache mit der Einmündung des Luterbächlis in die Wigger und das Problem mit den Wildtierkorridoren.
Problem beim Luterbächli umschifft
Durch die Gemeinde Dagmersellen führen drei Wildtierkorridore, die ebenfalls im Zusammenhang mit der Ortsplanungsrevision ausgeschieden werden müssen. Auch gegen diese sind zahlreiche Einsprachen eingegangen und der ganze Teilbereich der Planung ist ebenso immer noch hängig. Der Kanton regte an, bei den Widtierkorridoren die Gewässerräume grosszügiger zu gestalten, hatte aber die grössten Einwände beim Luterbächli. Entlang des Baches, der vor seiner Einmündung in die Wigger in der Nähe der Autobahn A2 eingedolt ist, ist ebenfalls ein Wildtierkorridor vorgesehen.
Für diesen Abschnitt «ist in der kantonalen Revitalisierungsplanung eine Offenlegung mit erster Priorität vorgesehen», merkte der Kanton in seinem Vorpüfungsbericht an. Daher wollte er, dass Dagmersellen «zur Wiederherstellung der natürlichen Gewässerfunktionen» auf dem heute intensiv genutzte Landwirtschaftsland schon mal einen Gewässerraum ausscheidet, der aber ebendiese Bewirtschaftung verunmöglichen würde.
Der Gemeinderat findet das «nicht zielführend», da im Kantonsrat eine Motion hängig ist, welche die Entschädigungsfrage für Grundeigentümer besser regeln will und die Akzeptanz von Wildtierkorridoren steigern soll. Das Luterbächli soll später als Ganzes im Zusammenhang mit dem Wildkorridoren betrachtet werden, findet der Gemeinderat und verzichtet daher für den eingedolten Bereich auf Nutzungbeschränkungen.