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Steuerfuss vor Steuerrabatt

Der Regierungsrat schlägt einen Steuerrabatt bei Überschüssen und guter Finanzlage des Kantons vor. Der Vorschlag ist sympathisch, aber nicht ganz zielführend. Die Steuer­einnahmen des Staats werden jährlich verbindlich durch den Steuerfuss für das folgende Jahr festgelegt. Der Steuerrabatt hingegen kann natur­gemäss erst nach dem Rechnung­s­abschluss des vergangenen Jahres gewährt werden. Zudem schränkt der Regierungsrat sogleich ein. Zusätzlich zum Überschuss in der Staatsrechnung darf keine Nettoverschuldung bestehen und muss die kantonale Ausgleichsreserve zwischen 800 Millionen und einer Milliarde Franken enthalten. Sodann kann ein solcher Rabatt erst in der Steuerrechnung des übernächsten Jahres berücksichtigt werden. In der ­Zwischenzeit hortet der Staat zu hohe Steuerbeträge.

Mit diesem Vorschlag kann der ­Regierungsrat immer noch alle Steuereinnahmen wieder ausgeben, womit kein Überschuss und kein Rabatt entsteht. Die effiziente ­Steuerung der Staatseinnahmen setzt deshalb bei der Festlegung des Steuerfusses für das kommende Jahr ein und hofft nicht auf die nachträgliche Gewährung eines Rabatts in der übernächsten Steuerrechnung. Der kantonale Steuerfuss war in den letzten Jahren stets zu hoch, weil der Regierungsrat und das Finanzdepartement ungenau budgetierten, was zu hohen Überschüssen führte. Der Steuerfuss ist für das nächste Jahr zu senken. Damit ist der Bevölkerung und den Unternehmen mehr gedient als mit einem ungewissen Rabatt in der Zukunft. Dem Vorschlag für einen allfälligen Rabatt mag man zustimmen. Er ersetzt aber die realistischere Fest­legung des Steuerfusses nicht.